
Mit Wirkung zum 01.01.2021 wurde die Gemeinde Wurmlingen mit dem Sanierungsgebiet „Ortsmitte II“ in das Landessanierungsprogramm aufgenommen. Das Sanierungsgebiet wurde mit dem Satzungsbeschluss am 18.10.2021 förmlich festgelegt. Am 07.11.2022 wurde die 1. Erweiterung des Sanierungsgebiets beschlossen. Die Fördermittel sind aktuell bis zum 30.04.2030 bewilligt.
Die mit dem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet verbundene finanzielle Unterstützung des Landes Baden-Württemberg ermöglicht es der Gemeinde, die Wohn- und Lebensqualität in Wurmlingen nachhaltig zu erhöhen. Wichtiger Bestandteil bei der Umsetzung des Sanierungsgebiets ist die Unterstützung der Modernisierungsvorhaben privater Eigentümer. Die Grundlage der Förderung bilden die Städtebauförderungsrichtlinien sowie die am 28.10.2021 beschlossenen Fördergrundsätzen für das Sanierungsgebiet „Ortsmitte II“.
Die vergangenen Monate und Jahre haben gezeigt, dass die Mitwirkungsbereitschaft der privaten Eigentümer im Sanierungsgebiet hoch ist und es sind bereits jetzt positiven Effekte auf das Ortsbild ablesbar. An zwölf Gebäuden im Sanierungsgebiet wurden umfassende Maßnahmen abgeschlossen, fünf weitere Modernisierungsmaßnahmen befinden sich aktuell in der Umsetzung. Weitere Modernisierungsverträge befinden sich in der Vorbereitung und werden voraussichtlich zeitnah abgeschlossen.
Während der bisherigen Sanierungsdurchführung hat sich gezeigt, dass weitere Eigentümer angrenzender Grundstücke Interesse an der Aufnahme in das Gebiet haben und ebenfalls Modernisierungsmaßnahmen umsetzen möchten. Die Gemeinde Wurmlingen hat sich aus diesem Grund dazu entschlossen, das Sanierungsgebiet „Ortsmitte II“ erneut zu erweitern. Die Eigentümer, die entsprechende Maßnahmen planen und in das Sanierungsgebiet aufgenommen werden möchten, werden gebeten, sich bis spätestens 12.01.2026 mit Frau Augenstein (Tel.: 07461 9276-16, E-Mail: miriam.augenstein@wurmlingen.de) oder Herrn Dr. Schulz (Tel.: 07141 16757-226, E-Mail: philipp.schulz@wuestenrot.de) in Verbindung zu setzen. Die mit der Sanierungsbetreuung beauftragte Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH wird anschließend gemeinsam mit der Gemeinde Wurmlingen die Anfragen abstimmen und prüfen. Berücksichtigt werden können hierbei nur Eigentümer aus der direkten Umgebung des Sanierungsgebiets, deren Grundstücke unmittelbar an das im Abgrenzungsplan dargestellte Gebiet angrenzen, sogenannte „Insellagen“ können nicht berücksichtigt werden. Ferner ist darzustellen, welche Maßnahmen in den kommenden zwei bis drei Jahren umgesetzt werden sollen. Voraussetzung für die Aufnahme in das Sanierungsgebiet ist, dass es sich um eine umfangreiche Sanierungsmaßnahme handelt.
Nach jetzigem Stand soll die Erweiterung des Sanierungsgebiets „Ortsmitte II“ im Februar durch den Gemeinderat der Gemeinde Wurmlingen beschlossen werden. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass für die kommenden drei Jahre auch mit Blick auf die Vorgaben der Städtebauförderung keine zusätzliche Erweiterung angestrebt wird. Eine Aufnahme weiterer interessierter Eigentümer ist in dieser Zeit ausgeschlossen.
