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Geringe Wassermengen in den Fließgewässern im Hohenlohekreis

Rechtsverordnung: Landratsamt schränkt Wasserentnahmen erneut ein Aufgrund der anhaltenden Niedrigwassersituation hat das Landratsamt Hohenlohekreis...

Rechtsverordnung: Landratsamt schränkt Wasserentnahmen erneut ein
Aufgrund der anhaltenden Niedrigwassersituation hat das Landratsamt Hohenlohekreis die Wasserentnahme aus den oberirdischen Gewässern ab Dienstag, 19. August 2025, per Rechtsverordnung eingeschränkt. Weiterhin führen die Flüsse und Bäche teilweise nur noch niedrigste Wasserstände.

Bis einschließlich 30. September 2025 ist jegliche Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern verboten, unabhängig von der Art und Weise der Entnahme. Das Wasserentnahmeverbot gilt auch für Inhaber einer wasserrechtlichen Erlaubnis, sofern die Erlaubnis eine Inhalts- oder Nebenbestimmung enthält, welche die Wasserentnahme in dem Zeitraum für unzulässig erklärt, in dem der Gemeingebrauch durch Rechtsverordnung oder Allgemeinverfügung untersagt ist. Ebenfalls verboten sind das Aufstauen eines Gewässers und das Anlegen von Vertiefungen zum Zweck der Wasserentnahme. Weiterhin erlaubt bleibt hingegen das Schöpfen mit Handgefäßen wie Gießkannen oder Eimern.

Die Rechtsverordnung ist unter www.hohenlohekreis.de/de/aktuelles/bekanntmachungen nachzulesen. Bei Fragen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Gewässerschutzes unter Tel. 07940/18-1857 zur Verfügung.

Erscheinung
Neues Stadtblatt – Neuensteiner Nachrichten
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Ausgabe 34/2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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