Landgericht Baden-Baden

Gernsbach-Prozess: Mord-Urteil – Ageklagter geht in Revision

Der Mann, der in Gernsbach seine 27 Jahre alte Frau im Bett erstochen hat und wegen Mordes verurteilt wurde, hat Revision eingelegt.
Angeklagter im Mordprozess in Baden-Baden
Der vom Landgericht Baden-Baden wegen Mordes verurteilte Mann ist nun in Revision gegangen.Foto: Uli Deck/dpa

Wie das Landgericht Baden-Baden am Dienstag mitteilte, gingen am Vortag die Unterlagen der Pflichtverteidigerin ein.

Gericht geht von Mord aus

Das Gericht hatte den Mann am 9. Januar zu einer lebenslangen Haftstrafe wegen Mordes verurteilt (3 KLs 300 Js 8241/23 jug). Es hatte es als erwiesen angesehen, dass der aus Afghanistan stammende 33-Jährige seine Ehefrau Anfang Juni vergangenen Jahres in der gemeinsamen Wohnung in Gernsbach (Kreis Rastatt) mit zwei Messern angegriffen und getötet hat. Weil sein Opfer wehrlos auf dem Bett lag, als der Angriff stattfand, stellte das Gericht Heimtücke fest.

Verteidigung plädierte auf Freispruch

Der Mann hatte angegeben, in Notwehr gehandelt zu haben, weil seine Frau ihn zuerst angegriffen habe. Deshalb hatte die Verteidigung auf Freispruch plädiert. Das Gericht hielt dies Version für nicht glaubwürdig. Es folgte der Sicht der Staatsanwaltschaft, die von einem Überraschungsangriff auf die wehrlose Frau ausging - und damit von heimtückischem Mord.

Mordmotiv bleibt unklar

Die genauen Motive für den Messerangriff liegen weiter im Dunkeln. Das Paar soll Eheprobleme gehabt haben. Der Angeklagte hatte, zum Tathergang befragt, Erinnerungslücken geltend gemacht. Während der Tat waren unter anderem vier minderjährige Kinder in der Wohnung.

Erscheinung
exklusiv online
von red/dpa/lsw
16.01.2024

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