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Geschlossene Schranke

Liebe Bürgerinnen und Bürger, bei geschlossener Schranke ist das Betreten oder Befahren der Anlage – sowohl mit Fahrzeugen als auch zu Fuß –...

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

bei geschlossener Schranke ist das Betreten oder Befahren der Anlage – sowohl mit Fahrzeugen als auch zu Fuß – nicht gestattet.

Auch das Einfahren entgegen der Einbahnstraße ist strengstens verboten.

Den Anweisungen unserer Mitarbeiter:innen des Bauhof-Teams ist aus Sicherheitsgründen stets Folge zu leisten.

Beleidigungen aller Art werden nicht gestattet und zur Anzeige gebracht.

Wir bitten um gegenseitige Rücksichtnahme und Verständnis, dass die Bauhofmitarbeitenden ihre Arbeiten auf der Grüngutannahmestelle erledigen müssen und es dadurch zu kurzen Wartezeiten kommen kann.

Erscheinung
Huchenfeld Aktuell
NUSSBAUM+
Ausgabe 15/2026
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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Pforzheim
Kategorien
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