Zum 1. Januar 2026 ist eine gesetzliche Änderung in Kraft getreten, welche die Übermittlungssperre an die Bundeswehr aufhebt.
Bisher konnten Bürger der Datenübermittlung an das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr widersprechen.
Ziel ist die Umsetzung des modernisierten Wehrdienstes, wonach die Meldebehörden nun verpflichtet sind, Daten wie Familienname, Vorname und Anschrift von Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im Folgejahr volljährig werden, an die Bundeswehr zu übermitteln. Dies kann jetzt nicht mehr durch einen Widerspruch verhindert werden.
Sämtliche vor dem 1. eingegangenen Widersprüche gegen die Übermittlung an das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr werden mit diesem Stichtag gelöscht. Andere Widerspruchsrechte, etwa gegen die Weitergabe von Daten an Religionsgesellschaften oder Aufnahme in Adressbücher bleiben von dieser spezifischen Änderung unberührt. Dafür bereits eingerichtete Sperren bleiben bestehen.