NUSSBAUM+
Soziales

Gesetzlich Versicherte haben Anspruch auf Zweitmeinung bei bestimmten Operationen

Gesetzlich Krankenversicherte haben bei bestimmten planbaren Operationen Anspruch auf eine ärztliche Zweitmeinung, deren Kosten von den Krankenkassen...

Gesetzlich Krankenversicherte haben bei bestimmten planbaren Operationen Anspruch auf eine ärztliche Zweitmeinung, deren Kosten von den Krankenkassen übernommen werden. Der Anspruch gilt für festgelegte Eingriffe, die derzeit elf spezifische Operationen umfassen. Dazu gehören Mandeloperationen, Gebärmutterentfernungen, arthroskopische Eingriffe an der Schulter, Amputationen beim diabetischen Fußsyndrom, Implantationen einer Knie-Endoprothese, Eingriffe an der Wirbelsäule, kathetergestützte elektrophysiologische Herzuntersuchungen und Ablationen (Verödungen) am Herzen, Implantationen eines Herzschrittmachers, Defibrillators oder eines CRT-Aggregats, Gallenblasenentfernungen (Cholezystektomien), Hüftgelenkersatz und Eingriffe an Aortenaneurysmen.

Weitere Informationen zum Zweitmeinungsverfahren sind im Patientenmerkblatt des Gemeinsamen Bundesausschusses im Themenbereich Z (Zweitmeinung bei planbaren Eingriffen) auf www.g-ba.de zu finden. Ärzte, die für eine Zweitmeinung qualifiziert sind, können auf der Website des ärztlichen Bereitschaftsdienstes unter www.116117.de/de/zweitmeinung.php recherchiert werden.

Der VdK hilft bei Fragen zu den Themen Gesundheit, Alter, Rente, Arbeitslosigkeit, Wohngeld, Bürgergeld, Krankengeld, barrierefreiem Wohnen und Pflegegeld. Roland Schwabenland ist unter der Telefonnummer 07081/6953 erreichbar. (rs/red)

Erscheinung
Wildbader Anzeigenblatt mit Calmbacher Bote und den Amtlichen Bekanntmachungen von Enzklösterle
NUSSBAUM+
Ausgabe 19/2025
von Sozialverband VdK
09.05.2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
Orte
Bad Wildbad
Enzklösterle
Kategorien
Panorama
Soziales
Meine Heimat
Entdecken
Themen
Kiosk
Mein Konto