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Gesetzlich Versicherte haben Anspruch auf Zweitmeinung bei bestimmten Operationen

Gesetzlich Krankenversicherte haben bei bestimmten planbaren Operationen einen gesetzlichen Anspruch auf eine ärztliche Zweitmeinung. Die Kosten dafür...

Gesetzlich Krankenversicherte haben bei bestimmten planbaren Operationen einen gesetzlichen Anspruch auf eine ärztliche Zweitmeinung. Die Kosten dafür übernehmen die Krankenkassen. Der Anspruch auf das sogenannte strukturierte Zweitmeinungsverfahren besteht bei bestimmten festgelegten Eingriffen. Das sind aktuell diese elf festgelegten Eingriffe: Mandeloperationen, Gebärmutterentfernungen, arthroskopische Eingriffe an der Schulter, Amputation beim diabetischen Fußsyndrom, Implantationen einer Knie-Endoprothese, Eingriffe an der Wirbelsäule, kathetergestützte elektrophysiologische Herzuntersuchungen und Ablationen (Verödungen) am Herzen, Implantation eines Herzschrittmachers, eines Defibrillators oder eines CRT-Aggregats, Gallenblasenentfernung (Cholezystektomie), Hüftgelenkersatz und Eingriffe an Aortenaneurysmen. Weitere Informationen zum Zweitmeinungsverfahren enthält das Patientenmerkblatt des Gemeinsamen Bundesausschusses, hier zu finden im Themenbereich Z (Zweitmeinung bei planbaren Eingriffen): www.g-ba.de. Ärztinnen und Ärzte, die aufgrund ihrer besonderen Qualifikation eine Zweitmeinung abgeben dürfen, finden Sie auf der Website des ärztlichen Bereitschaftsdienstes unter: www.116117.de/de/zweitmeinung.php.

VdK-Patienten- und Wohnberatung

Unser Gesundheitssystem ist oft unübersichtlich. Der Sozialverband VdK Baden-Württemberg bietet deshalb eine kostenlose, unabhängige und neutrale Patientenberatung für Ratsuchende an. Unsere erfahrenen Beraterinnen geben Auskunft in gesundheitsrechtlichen, medizinischen und psychosozialen Fragestellungen.

Häufige Themen in unserer Beratung sind:

  • Rechte von Patientinnen und Patienten
  • Leistungen der Krankenkassen
  • Konflikte mit Ärzten oder Kassen
  • Vorgehen bei möglichen Behandlungsfehlern
  • Krankheitsbilder, Untersuchungsverfahren und Behandlungsmöglichkeiten
  • psychosozialer Umgang mit Krankheiten
  • Medikamente sowie Heil- und Hilfsmittel
  • Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht
  • regionale Suche z.B. nach Ärzten, Kliniken, Therapeuten und Selbsthilfeangeboten

Patienten- und Wohnberatung, Gaisburgstraße 27, 70182 Stuttgart

Telefon: 0711 - 248 33 95
Telefax: 0711 - 248 44 10
patienten-wohnberatung-bw@vdk.de

Mitgliedschaft:

Für nur € 84,00 im Jahr kann jedes Mitglied im Sozialverband VdK werden. (Für Ehegatten, Lebensgefährten in häuslicher Gemeinschaft, Kinder, Schüler, Auszubildende, Studenten und Jungmitglieder* die Hälfte)* bis zur Vollendung des 35. Lebensjahres.

Erscheinung
Gerlinger Anzeiger
NUSSBAUM+
Ausgabe 23/2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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