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Gesetzliche Änderung:

Angrenzer werden bei Bauantragsverfahren nun anders beteiligt! Keine Angrenzerbenachrichtigungen mehr! Bisher war die Regel in baurechtlichen Verfahren...
  • Angrenzer werden bei Bauantragsverfahren nun anders beteiligt!
  • Keine Angrenzerbenachrichtigungen mehr!
    Bisher war die Regel in baurechtlichen Verfahren nach der Landesbauordnung Baden-Württemberg (LBO) so, dass an ein Baugrundstück angrenzende Grundstückseigentümer generell von der Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung angeschrieben und über das Bauvorhaben informiert wurden. Die Angrenzer hatten dann vier Wochen Zeit, um in die Bauvorlagen Einsicht zu nehmen, Fragen zu klären, mit dem Bauherrn einvernehmliche Lösungen zu finden oder Bedenken/Einwendungen vorzubringen. Ließ ein Angrenzer diese Frist verstreichen, trat vier Wochen nach Zustellung die sogenannte materielle Präklusion ein, d.h. nicht fristgemäß gemachte Einwendungen waren im weiteren Verfahren ausgeschlossen und der Bauherr hatte diesbezüglich Rechtssicherheit.
    Das Land hat die LBO mit dem Gesetz zur Digitalisierung baurechtlicher Verfahren nun dahingehend geändert, dass seit dem 25.11.2023 diese „automatische Anhörung“ der Angrenzer zu Beginn des Baugenehmigungsverfahrens – mit bestimmten Ausnahmen – entfällt. Es sollen vor Erteilung der Baugenehmigung nur noch Angrenzer benachrichtigt werden, wenn über beantragte Befreiungen, Ausnahmen und Abweichungen von Vorschriften, welche dem Schutz des Nachbarn dienen, zu entscheiden ist.
    Eine weitere Änderung ist, dass im Verfahren vorgebrachte Einwendungen benachrichtigter Angrenzer nur noch elektronisch in Textform oder zur Niederschrift bei der Gemeinde vorgebracht werden können. Das bedeutet, dass ein normaler Brief (handschriftlich oder PC-Druck) nicht mehr ausreichend ist und die Einwendung somit unwirksam ist. Es muss beispielweise der Brief als E-Mail oder als Anlage (z.B. PDF) in einer E-Mail an die Gemeinde oder die Baurechtsbehörde gerichtet werden. Alternativ muss man persönlich auf die Behörde/Gemeindeverwaltung kommen und die Einwendungen mündlich zur Niederschrift vorbringen.
    Zukünftig wird den Angrenzern erst nach Erteilung der Baugenehmigung nur der Text der Baugenehmigung zugesandt. Möglich ist dann nur noch die Einlegung eines Widerspruchs gegen die bereits erteilte Baugenehmigung.
    Auch die Baurechtsbehörde Trossingen und die Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Trossingen mit Durchhausen, Gunningen und Talheim müssen die Gesetzesänderung mit dem fast vollständigen Entfallen der Angrenzerbenachrichtigung im Vorfeld der Erteilung der Baugenehmigung umsetzen. Hierfür und für den Zeitbedarf für die vollständige Verfahrensumstellung wird um Verständnis gebeten.

Erscheinung
Gunninger Nachrichten – Amtliches Mitteilungsblatt der Gemeinde Gunningen
NUSSBAUM+
Ausgabe 27/2024
von Gemeindeverwaltung Gunningen
05.07.2024
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.

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