Ab 01. Mai 2025 können aufgrund gesetzlicher Änderungen nur noch digitale Passbilder für die Beantragung von Personalausweisen und Reisepässen verwendet werden. Ausgedruckte Passfotos können dann von der Behörde nicht mehr angenommen werden.
Diese gesetzliche Änderung gilt für die Beantragung aller Ausweisdokumente und vorläufigen Ausweisdokumente. Wir weisen in diesem Zusammenhang auf die Verordnung zur Änderung des Bundesinnenministeriums (BMI) hin. Das Ziel dieser Gesetzesänderung ist es, gefälschten Lichtbildern in Ausweisdokumenten entgegenzuwirken.
Die Passbilder müssen ab 01. Mai 2025 bei einem zertifizierten Berufsfotografen erstellt werden. Das Bundesinnenministerium (BMI) hat hierfür einen Link veröffentlicht, wo Sie zertifizierte Fotodienstleister in der Region finden: alfo-passbild.com/fotograf-in-der-naehe/. Diverse Fotografen in Metzingen, Nürtingen und Reutlingen sind als möglicher Dienstleister derzeit aufgeführt. Des Weiteren wird voraussichtlich die Drogeriemarktkette dm eine Möglichkeit bieten. Über eine sichere digitale Verbindung oder Cloud können sie die Daten und Fotos dann medienbruchfrei dem Einwohnermeldeamt zur Verfügung stellen. Im Rathaus wird die Möglichkeit zur Lichtbildaufnahme vorhanden sein.
Für die Erstellung des Bildes im Rathaus entstehen entsprechend der Bundesregelung zusätzlich zur Dokumentengebühr Kosten in Höhe von 6,00 €. Sollten Sie besondere Ansprüche an Ihr Passbild haben, so raten wir Ihnen an, einen Fotodienstleister aufzusuchen. Welche Kosten von einem Fotodienstleister erhoben werden, ist uns nicht bekannt und kann variieren.
Ob der Gemeinde Bempflingen pünktlich zum 01.05.2025 ein entsprechendes Aufnahmegerät für Fotos zur Verfügung steht, ist zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht klar. Das Aufnahmegerät ist bei der Bundesdruckerei (BDR) bestellt und wir warten momentan auf die Lieferung und Anbindung ins Einwohnermeldeamt.
Um sicherzugehen, dass Sie Ihr neues Ausweisdokument rechtzeitig erhalten, kommen Sie noch im April zur Beantragung im noch vorhandenen Verfahren in unser Einwohnermeldeamt.
Gerne können Sie sich vorab an unser Einwohnermeldeamt wenden.
Wir bitten um Beachtung!