(Quelle: DRV)
Wer nicht oder nicht mehr in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist, sollte sich über die Möglichkeit freiwilliger Rentenbeiträge informieren. Damit kann ein eigener Rentenanspruch erworben, erhöht oder eine schon bestehende Anwartschaft auf Erwerbsminderungsrente unter bestimmten Voraussetzungen aufrechterhalten werden. Freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung für 2025 können noch bis zum Stichtag 31. März 2026 gezahlt werden.
Wichtig dabei: Vorab sollte jedoch geprüft werden, ob ein Anspruch auf freiwillige Beitragszahlung besteht. Dafür ist ein Antrag (Formular V0060) erforderlich. Dieser kann über die DRV-Online-Services ausgefüllt und verschickt werden.
Information
Mehr Informationen enthält die kostenfreie Broschüre „Freiwillig rentenversichert: Ihre Vorteile“. Sie kann unter www.deutsche-rentenversicherung.de heruntergeladen oder bestellt werden.
Anträge auf freiwillige Beitragszahlungen können über die DRV-Online-Services mit dem Stichwort V0060 unter www.deutsche-rentenversicherung.de/eantrag-V0060 online gestellt werden.


