Aus gegebenen Anlass möchten wir Sie über die gesetzliche Park- und Halteverbote informieren. Diese sind in §12 Straßenverkehrsordnung (StVO) geregelt. Bedenken Sie bitte, dass durch falsch parkende Fahrzeuge im schlimmsten Fall die Zufahrt zu einer Unfallstelle für Rettungsfahrzeuge versperrt oder erschwert werden kann. Da hier jede Sekunde zählt, ist die mit allen Möglichkeiten zu vermeiden.
Das Parken ist gemäß § 12StVO wie folgt unzulässig:
Wir bitten Sie dringend um Beachtung der genannten Bestimmungen. Vielen Dank!!
Bürgermeisteramt Altdorf