Nachdem die linke Ex-Innenministerin Nancy Faeser jahrelang darauf hingearbeitet hat, ist es am 2. Mai dann passiert: Der Regierungsschutz stuft die AfD als „gesichert rechtsextrem“ ein. Selbstverständlich ist die AfD nicht rechtsextrem, und das Kalkül, mit dem diese weisungsgebundene Behörde arbeitet, ist längst durchschaubar. Am 29. April veröffentlichte das Umfrageinstitut „Forsa“ die aktuellen Wahlprognosen, welche die AfD mit 26 % auf Platz 1 sehen. Die CDU/CSU kommt kombiniert nur auf Platz 2. Eine Woche später kommt die plötzliche Hochstufung durch den „Verfassungsschutz“. Es ist der letzte Strohhalm, an dem sich Grüne, SPD und CDU noch festklammern, weil ihre desaströse Politik bei den Wählern immer mehr auf Ablehnung stößt. Das Gutachten, welches die Verfassungsfeindlichkeit belegen soll, bleibt unter Verschluss. Das macht eine Prüfung des Gutachtens schwierig, wohlmöglich aus gutem Grund. Dies hat schon das „Verdachtsfall“-Gutachten aus dem Jahr 2022 gezeigt. Dort werden absurde „Belege“ angeführt. Ein Beispiel aus besagtem Gutachten: „Gottfried Curio (MdB) betonte, dass Antisemitismus in den meisten islamisch geprägten Ländern Staatsräson sei und die Bürger nachhaltig indoktriniert würden (...)“. Sehr gerne lade ich Mitarbeiter des Verfassungsschutzes ein, mit einer Thora im Gepäck nach Saudi-Arabien, den Iran oder den Irak einzufliegen. Empfehlen würde ich es jedoch nicht. Eines meiner persönlichen Highlights aus dem letzten Gutachten findet sich in folgender Passage: (…) neben den offenkundigen Schmähungen stellt er die demokratische Ausrichtung der FDP infrage, indem er die Bezeichnung Demokraten in Anführungszeichen setzt.“ Anführungszeichen bei der FDP inszeniert der Verfassungsschutz als Frontalangriff auf die Demokratie. Komplett irre.
Ehemaliger Präsident des „Verfassungsschutzes“, Thomas Haldenwang, kandidierte im Februar noch als Direktkandidat für die CDU. Deutschland ist zudem die einzige westeuropäische Demokratie, die eine nachrichtendienstliche Beobachtung der Opposition durch eine Regierungsbehörde überhaupt ermöglicht. Die Schreihälse, die nun ein Verbot der AfD fordern, werden die kommenden Wochen wieder lauter krakeelen. Das Bundesverfassungsgericht dürfte dann kurz und schmerzlos nach § 45 BVerfGG vorgehen und das Verfahren ohne mündliche Verhandlung als nicht hinreichend begründet zurückweisen. Lassen Sie sich nicht beirren, die AfD wird auch bei der kommenden Landtagswahl wieder ihr Ergebnis verdoppeln.
Für die AfD Schriesheim,
Jan Spatz