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Gesplittete Abwassergebühr – Meldung von Flächenveränderungen

Die Gemeinde Wellendingen unterhält zur Beseitigung des Schmutz- und Regenwassers ein umfangreiches Kanalisationsnetz. Die Kosten hierfür tragen die...

Die Gemeinde Wellendingen unterhält zur Beseitigung des Schmutz- und Regenwassers ein umfangreiches Kanalisationsnetz. Die Kosten hierfür tragen die Nutzer über die Abwassergebühren. Als Gebührenmaßstab wurde bisher das über den Wasserzähler abgerechnete Frischwasser herangezogen (Abwassergebühr).

Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) hat entscheiden, dass diese Art der Kostenverteilung und Gebührenabrechnung nicht mehr zulässig ist. Vielmehr muss auch das von den befestigten Flächen in die Kanalisation ablaufende Regenwasser als weitere Bemessungsgrundlage mit herangezogen werden. Dies bedeutet, dass die bisherige Abwassergebühr in eine Schmutzwasser- und eine Niederschlagswassergebühr aufgeteilt werden musste.

Die Erstveranlagung hat über eine Befliegung stattgefunden.

Die Veränderungen und Neuzugänge sind ständig fortzuschreiben, sodass wir Sie bitten, evtl. Zugänge und Abgänge an Ihren versiegelten Flächen (Dachfläche, Hoffläche) zu melden.

Hierfür erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung Erhebungsbögen Ihres Grundstücks, in welche Sie die Veränderung eintragen können. Bitte melden Sie sich bei Herrn Liebermann, Tel.: 9402-16

Ihre Gemeindeverwaltung

Erscheinung
Mitteilungsblatt der Gemeinde Wellendingen mit dem Ortsteil Wilflingen
NUSSBAUM+
Ausgabe 36/2024
von Gemeinde Wellendingen
05.09.2024
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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