Seit dem Jahr 2011 erhebt die Gemeinde Neuweiler die gesplittete Abwassergebühr, die aus der Schmutz- und der Niederschlagswassergebühr besteht. Die Schmutzwassergebühr wird auf Basis des jährlichen Wasserverbrauchs erhoben, die Niederschlagswassergebühr berechnet sich nach der Größe und Versiegelungsart der befestigten und überbauten (versiegelten) Flächen, von denen Regenwasser in die öffentlichen Abwasseranlagen eingeleitet wird.
Die Grundstückseigentümer werden darauf hingewiesen, dass bei Veränderungen am Grundstück, welche Verringerung oder Erweiterung der versiegelten Fläche betreffen, sich die Gebühr ändert und dies der Gemeindeverwaltung mitgeteilt werden muss.
Nach § 46 der Abwassersatzung der Gemeinde Neuweiler hat ein Grundstückseigentümer binnen eines Monats nach dem tatsächlichen Anschluss seines Grundstückes an die Abwasserbeseitigung die Lage und Größe der Grundstücksflächen, von denen Niederschlagswasser den öffentlichen Abwasseranlagen zugeführt wird, der Gemeinde in prüffähiger Form mitzuteilen. Diese Anzeigepflicht gilt auch für Änderungen. Bitte melden Sie der Gemeinde, wenn Sie zum Beispiel Hofeinfahrten, Stellplätze, Dachflächen errichtet haben und das anfallende Niederschlagswasser direkt oder indirekt in die öffentliche Kanalisation eingeleitet wird. Flächen, die nachträglich abgehängt wurden, sind ebenfalls zu melden.
Die Bemessungsgrundlagen für die sogenannte Niederschlagswassergebühr ist im § 40 a der Abwassersatzung der Gemeinde Neuweiler festgelegt (die gesamte Abwassersatzung kann unter www.neuweiler.de abgerufen werden - Ihr Rathaus - Ortsrecht - Abwassersatzung).
Alle Grundstückseigentümer, auf deren Grundstück sich eine Änderung ergeben hat, sind verpflichtet, dies innerhalb eines Monats in prüffähiger Form der Gemeinde Neuweiler, Marktstraße 7, 75389 Neuweiler, anzuzeigen. Diese Meldepflicht ergibt sich aus der Abwassersatzung. Wird dem nicht nachgekommen, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar.
Die Gemeinde stellt auf Antrag einen Anzeigevordruck zur Verfügung, der bei Sven Lauth, der auch gerne weitere Auskünfte erteilt, unter Tel.: 9298-20 oder E-Mail: sven.lauth@neuweiler.de, angefordert werden kann.