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Gesplittete Abwassergebühren – Meldepflicht aller neu überbauten und befestigten Flächen auf Ihrem Grundstück

Sie haben vor Kurzem Ihren Hof oder die Terrasse gepflastert? Die Garageneinfahrt wurde frisch asphaltiert, sonstige Flächen versiegelt? Oder umgekehrt...

Sie haben vor Kurzem Ihren Hof oder die Terrasse gepflastert? Die Garageneinfahrt wurde frisch asphaltiert, sonstige Flächen versiegelt? Oder umgekehrt – Sie haben Pflasterungen oder asphaltierte Flächen wieder in Garten umgewandelt?

Dann teilen Sie dies bitte dem Bauamt der Gemeinde mit! Gemäß § 46 Absatz 3 Abwassersatzung der Gemeinde Obrigheim sind der Gemeindeverwaltung alle neu überbauten und befestigen Flächen innerhalb eines Monats nach dem tatsächlichen Anschluss an die öffentlichen Abwasserbeseitigungsanlagen mitzuteilen. Änderungen können in einem speziellen Erhebungsbogen eingepflegt werden. Wir senden Ihnen die Unterlagen nach Ihrer Meldung bei uns zu.

Sonderfall sind Neubauten: Diese werden grundsätzlich auf der Grundlage der Bauakten erfasst. Doch auch hier bedarf es bei der endgültigen Festlegung der jeweils an das öffentliche Abwassernetz angeschlossenen überbauten und versiegelten Flächen Ihrer Mithilfe. Hierzu werden Sie von uns angeschrieben.

Für Fragen stehen wir Ihnen zu den gewohnten Öffnungszeiten zur Verfügung sowie telefonisch unter Tel. 06261/646-21.

Grundstückseigentümer, die Ihrer Pflicht nicht nachkommen, handeln ordnungswidrig. Dies kann mit einer Geldbuße geahndet werden. Wir bitten daher um Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben.

Erscheinung
Obrigheimer Nachrichten
NUSSBAUM+
Ausgabe 29/2025
von Gemeinde Obrigheim
16.07.2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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