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Gestaltungsvorschriften für das Baumgrabfeld – Abeilungen OI, OII, OIII

Das Baumgrabfeld ist in seiner Erscheinung eine Gemeinschaftsgrabstätte. Die Gestaltungsvorschriften nach der Friedhofsordnung in der Fassung vom 29.04.2025...
Baumgrabfeld
BaumgrabfeldFoto: Gemeinde Gomaringen

Das Baumgrabfeld ist in seiner Erscheinung eine Gemeinschaftsgrabstätte.

Die Gestaltungsvorschriften nach der Friedhofsordnung in der Fassung vom 29.04.2025 sehen hier keinen Grabschmuck jeglicher Art auf den einzelnen Gräbern und der Pflanzfläche vor.

Anders verhält es sich mit dem Grabschmuck zu einer Beisetzung. Dieser darf bis zu 4 Wochen danach auf der Grabfläche verbleiben.

Die momentane Situation zeigt allerdings ein anderes Bild. Teilweise steht auf den Grabsteinen bzw. den Pflanzflächen dauerhaft Grabschmuck.

Die festgelegte Bedeutung dieses Grabfeldes ist somit nicht eingehalten und ist auch nicht konform mit unserer Friedhofsordnung. Das Gesamterscheinungsbild wirkt nicht harmonisch und der Würde des Ortes entsprechend.

In den vergangenen Wochen wurde die Friedhofsverwaltung vermehrt von trauernden Angehörigen auf diese Situation angesprochen und darum gebeten, entsprechend tätig zu werden.

Im hinteren Bereich des Grabfeldes entstand in der vergangenen Woche ein „Ort der Erinnerung“.

Ort der Erinnerung

Aus diesem Grund bitten wir die Nutzungsberechtigten, den Grabschmuck bis zum 30.03.2026 abzuräumen.

Bitte verwenden Sie in Zukunft als Ablagefläche für Blumen, Grabschmuck nur noch den „Ort der Erinnerung“.

Die Gemeinde ist berechtigt, bei entsprechenden Zuwiderhandlungen den Grabschmuck abzuräumen.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Ihre Gemeindeverwaltung

Ort der Erinnerung
Ort der Erinnerung.Foto: Gemeinde Gomaringen
Erscheinung
Amtsblatt der Gemeinde Gomaringen
Ausgabe 11/2026
von Gemeinde Gomaringen
13.03.2026
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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