Möchten Sie am verkaufsoffenen Sonntag - Sonntag, 28.09.2025
- alkoholische Getränke, z.B. Bier oder Sekt ausschenken?
Wenn ja, benötigen Sie hierfür eine kostenpflichtige Gestattung, d.h. eine
Erlaubnis eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes
nach § 12 Abs. 1 Gaststättengesetz (GastG).
Bitte stellen Sie rechtzeitig (mind. 2 Wochen) vor dem verkaufsoffenen Sonntag
Ihren Antrag auf Gestattung. Den entsprechenden Antrag erhalten Sie im Rathaus,
Ordnungsamt Zimmer 202 oder auf der Homepage der Stadt Uhingen.