
Wie vor Kurzem Le Figaro berichtete, hat ein französisches Gericht gesundheitliche Schäden durch den Einfluss von Windkraftanlagen (WKA) ausdrücklich bestätigt. Das Gericht in Straßburg sieht einen direkten Zusammenhang zwischen dem Betrieb eines nahen Windparks und den Beschwerden einer Anwohnerin. Deren Probleme begannen im Jahr 2009, unmittelbar nach dem Bau eines Windparks in der Nähe ihres Hauses. Die blinkenden Lichter an den Masten, Tag und Nacht, hätten den Alltag des Ehepaars geprägt. Zeitweise mussten sie in ein anderes Haus ausweichen, um überhaupt schlafen zu können. Als Symptome nannten sie Schwindel, Schlafstörungen, Angstzustände, Konzentrationsprobleme und anhaltende Müdigkeit. Der Anwalt der Klägerin zeigt sich zufrieden. „Zum ersten Mal“ werde „eine Beziehung zwischen dem Betrieb der Windkraft und Störungen der körperlichen und seelischen Gesundheit“ hergestellt, und damit bekommt die Argumentation der Klägerseite Gewicht. Zugleich ordnete das Gericht eine Entschädigung an, wobei die Klägerin 8300 Euro erhielt und ihr Ehemann 5000 Euro, weil sich die Belastungen auch auf ihn auswirkten. Die Klägerseite legte dem Gericht Fachliteratur und Studien vor. Darunter ein Bericht, der windradbedingte Lärmbelastungen mit Tinnitus, Kopfschmerzen, Schlafproblemen sowie Konzentrations- und Gedächtnisstörungen verbindet. Eine Untersuchung aus Maine in den USA beschreibt eine Korrelation zwischen der Entfernung zur WKA und Beschwerden. Dabei verglichen die Wissenschaftler den Gesundheitszustand der Studienteilnehmer, die weniger als 1,4 km von einem Windpark entfernt wohnten, mit denen, die weiter entfernt wohnten. Die erste Gruppe hatte einen schlechteren Schlaf, war tagsüber schläfriger und hatte eine schlechtere Lebensqualität als die Gruppe, die weiter als 1,4 km entfernt wohnte. Die Berichte über unerwünschte Ereignisse wie Schlafstörungen und Gesundheitsprobleme von Personen, die in der Nähe von WKA leben, ließen sich bestätigen.
Studie: Nissenbaum et al., Noise Health 2012 Sep-Oct;14(60):237-43
In Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz betragen die geforderten Mindestabstände von Windparks zu Wohnbebauungen nur 900 m, in Hessen 1000 m (s. VRRN). Nach der vorliegenden Studie reichen diese Abstände nicht aus, um gesundheitliche Schäden durch Windkraft-Anlagen zu vermeiden.
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Dr. R. Kraft