Aufgrund eines für alle Gemeinden in Baden-Württemberg bindenden Gerichtsurteils aus dem Jahr 2010 erhebt die Gemeinde seit dem 01.01.2011 getrennte Gebühren für die Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung (= getrennte Abwassergebühr). Die Ersterfassung der für die Gebührenabrechnung relevanten befestigten und versiegelten Grundstücksflächen wurde im Herbst 2011 abgeschlossen.
Was muss ich veranlassen, wenn ich Grundstücksflächen an die öffentliche Abwasserbeseitigung erstmalig anschließe?
Grundsätzlich gilt nach § 46 (1) der Abwassersatzung der Gemeinde, dass innerhalb eines Monats nach dem Anschluss des Grundstücks an die Abwasserbeseitigung vom Eigentümer die Lage und Größe der versiegelten Flächen in prüffähiger Form der Gemeinde mitzuteilen sind. Falls keine Mitteilung erfolgt, werden die Berechnungsgrundlagen für die Niederschlagswassergebühr von der Gemeinde notfalls geschätzt.
Was muss ich veranlassen, wenn sich etwas an meinen befestigten und versiegelten Grundstücksflächen ändert?
Ändert sich die Größe der überbauten und befestigten Grundstücksflächen oder der Versiegelungsgrad, so ist die Änderung ebenfalls innerhalb eines Monats der Gemeinde mitzuteilen.
Prüffähige Unterlagen sind Lagepläne im Maßstab 1:500 oder 1:1000 mit Eintrag der Flurstücks-Nummer. Die an die öffentlichen Abwasseranlagen angeschlossenen Grundstücksflächen sind unter Angabe der unten aufgeführten Versiegelungsarten rot zu kennzeichnen. Die Gemeinde stellt Ihnen außerdem Anzeigevordrucke zur Erhebung der Niederschlagswassergebühr zur Verfügung. Diese erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung und im Internet unter www.hochdorf.de unter der Rubrik Rathaus & Service – Bürgerservice – Formulare Rathaus – Steuern & Abgaben.
Versiegelungsarten
a) Vollständig versiegelte Flächen, z.B. Dachflächen, Asphalt, Beton, Pflaster, Fliesen und sonstige wasserundurchlässige Befestigungen mit Fugenverguss (Faktor 1,0)
b) Stark versiegelte Flächen, z.B. Pflaster, Fliesen, Verbundsteine und sonstige wasserundurchlässige Befestigungen ohne Fugenverguss (Faktor 0,7)
c) Wenig versiegelte Flächen, z.B. Kies, Schotter, Schotterrasen, Rasengittersteine, Porenpflaster, Gründächer (Faktor 0,4)
Wie berechnen sich die Abwassergebühren?
Schmutzwassergebühr: auf der Grundlage des Trinkwasserverbrauchs (je m³ - nach dem geeichten Wasserzähler)
Niederschlagswassergebühr: auf Basis der an die öffentliche Abwasserbeseitigung angeschlossenen befestigten und überbauten Grundstücksflächen (je m²)
Wie hoch sind die Abwassergebühren?
Schmutzwassergebühr (seit 01.01.2025): 2,99 €/m³
Niederschlagswassergebühr (seit 01.01.2025): 0,39 €/m²
Ansprechpartner der Gemeinde
Technische Fragen: Herr Kerner, Tel. 07153/5006-40
Fragen zur Gebührenveranlagung: Frau Braun, Tel. 07153/5006-32