Gewässer-Knigge – Teil 6

Hier: Pflanzenschutzmittel und Dünger Die Anwendung und Lagerung von Pflanzenschutz- und Düngemitteln sind in einem Abstand von 5 m zum Gewässer verboten! ...
Schaubild
Foto: WBW-Fortbildungsgesellschaft für Gewässerentwicklung, M. Coban

Hier: Pflanzenschutzmittel und Dünger

Die Anwendung und Lagerung von Pflanzenschutz- und Düngemitteln sind in einem Abstand von 5 m zum Gewässer verboten!

Warum? Agrochemikalien jeglicher Art, aber auch organische Düngemittel belasten die Wasserqualität. Dabei sind es gerade diffuse Einträge über Oberflächen- und Sickerwasser, die in der Summe schaden. Der naturnahe Gewässerrandstreifen bildet einen Puffer zwischen Nutzflächen und Gewässer.

Deshalb bitte:

  • Abstand halten bei Lagerung (auch Mist- und Komposthaufen) und Anwendung!
  • Bei der Ausbringung bitte auf die Abdrift achten!
  • Restmengen keinesfalls über ein Gewässer ‚entsorgen‘!

Fragen und Hinweise rund um den Gewässerrandstreifen nimmt das Umweltamt entgegen – Frau Weber, Telefonnummer: 07251/617-22.

Erscheinung
Mitteilungsblatt Ubstadt-Weiher
NUSSBAUM+
Ausgabe 33/2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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