Die Anwendung und Lagerung von Pflanzenschutz- und Düngemitteln sind in einem Abstand von 5 m zum Gewässer verboten!
Warum? Agrochemikalien jeglicher Art, aber auch organische Düngemittel belasten die Wasserqualität. Dabei sind es gerade diffuse Einträge über Oberflächen- und Sickerwasser, die in der Summe schaden. Der naturnahe Gewässerrandstreifen bildet einen Puffer zwischen Nutzflächen und Gewässer.
Deshalb bitte:
Fragen und Hinweise rund um den Gewässerrandstreifen nimmt das Umweltamt entgegen – Frau Weber, Telefonnummer: 07251/617-22.