Das Wassergesetz Baden-Württemberg (WG § 32 Abs. 6) verpflichtet die Träger der Unterhaltungslast, in regelmäßigen Abständen eine Gewässerschau an den in ihrer Verantwortung liegenden Gewässern durchzuführen. Die Gemeinde Aidlingen ist auf der Gemarkung Deufringen Träger der Unterhaltungslast für das Gewässer der Sau/Irm und Aid. Deshalb führt die Gemeinde Aidlingen am 20.02.2026 gemeinsam mit dem Landratsamt Böblingen, beginnend entlang der Irm in Richtung zur Aid auf der Gemarkung Deufringen, eine Gewässerschau durch.
Eine Gewässerschau ist die Besichtigung eines Gewässers und bezieht die Ufer sowie das für den Hochwasserschutz und für die ökologische Funktion notwendige Umfeld mit ein. Sie dient dazu, Probleme und Gefahren festzustellen und deren Beseitigung einzuleiten. Gefahrenquellen können unter anderem Ablagerungen wie beispielsweise Komposthaufen und Holzstapel oder die Lagerung von wassergefährdenden Stoffen in der Nähe eines Gewässers sein. Durch die Gewässerschau soll ein Beitrag zur Verringerung und Vermeidung von Hochwasserrisiken für die Anwohner der Irm und der Aid in Aidlingen-Deufringen geleistet werden. Gleichzeitig sollen Beeinträchtigungen der ökologischen Funktionen des Gewässers beseitigt werden.
Am Freitag, dem 20.02.2026, wird der oben genannte Abschnitt besichtigt. Zur ordnungsgemäßen Durchführung der Gewässerschau kann es notwendig sein, Privatgrundstücke zu betreten. Grundsätzlich ist der Träger der Unterhaltungslast laut § 101 WHG dazu berechtigt, Grundstücke am Gewässer sowie Anlagen am Gewässer zu betreten. Die Gemeinde Aidlingen bittet die Anwohner bzw. Anlieger um ihr Verständnis.
Für Rückfragen steht Ihnen Herr Ulrich Dürr vom Ortsbauamt, Telefon-Nr.: 07034/125-410, gerne zur Verfügung.
Ortsbauamt


