Die Gemeinde Schopfloch ist als Träger der Unterhaltungslast verpflichtet, in regelmäßigen Abständen an den Gewässern II. Ordnung, eine Gewässerschau durchzuführen (§ 32 Wassergesetz Baden-Württemberg).
Unter die Gewässer der II. Ordnung fallen auf unserem Gemeindegebiet unter anderem der Bürgenbach, der Birkentalgraben, der Heppersbach, der Pfaffenholzgraben und der Weiherbach in Schopfloch. Entlang dieser Gewässer führen wir am 28. Oktober 2024 gemeinsam mit dem Landratsamt Freudenstadt die Gewässerschau durch.
Eine Gewässerschau ist die Besichtigung eines Gewässers und bezieht die Ufer sowie das für den Hochwasserschutz und für die ökologische Funktion notwendige Umfeld mit ein. Sie dient dazu, Probleme und Gefahren festzustellen und deren Beseitigung einzuleiten. Gefahrenquellen können u. a. Ablagerungen wie beispielsweise Komposthaufen und Holzstapel oder die Lagerung von wassergefährdenden Stoffen in der Nähe eines Gewässers sein. Durch die Gewässerschau soll ein Beitrag zur Verringerung und Vermeidung von Hochwasserrisiken für die Anwohner der Gewässer,aber auch für die Unterliegergemeinden geleistet werden. Gleichzeitig sollen Beeinträchtigungen der ökologischen Funktionen des Gewässers beseitigt werden.
Am 28. Oktober 2024 wird ab 8:00 Uhr in Schopfloch der Bürgenbach, der Birkentalgraben, der Heppersbach, der Pfaffenholzgraben und der Weiherbach besichtigt. Eigentümer anliegender Grundstücke und Interessierte können zur Gewässerschau dazukommen.
Zur ordnungsgemäßen Durchführung der Gewässerschau kann es notwendig sein, Privatgrundstücke zu betreten. Grundsätzlich ist der Träger der Unterhaltungslast nach
§ 101 WHG dazu berechtigt, Grundstücke am Gewässer sowie Anlagen am Gewässer zu betreten.
Die Gemeinde Schopfloch bittet die Anwohner bzw. Anlieger um ihr Verständnis.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Kurbjun, Tel. 9603-11.
Die Gemeindeverwaltung