Die Gewerbesteuer- und Grundsteuerpflichtigen werden darauf aufmerksam gemacht, dass die zweite Steuervorauszahlung am 15.5.2025 fällig ist. Die Steuerschuld auf den 15.5. ergibt sich aus den zuletzt in 2025 versendeten Jahresbescheiden bzw. den zwischenzeitlich erstellten Änderungsbescheiden. Sofern kein SEPA-Basislastschriftmandat vorliegt, wird um pünktliche Bezahlung gebeten. Bei Zahlung nach dem oben genannten Termin müssen Säumniszuschläge in Höhe von 1 % pro angefangenem Monat der Steuerschuld entrichtet werden.
- Sie brauchen sich um die Überweisung der Gebühren nicht mehr zu kümmern und ersparen sich den Weg zur Bank.
- Sie und wir haben beim Bankeinzugsverfahren mit dem SEPA-Basislastschriftmandat weniger Verwaltungsaufwand. Sie helfen somit, Steuergelder zu sparen.
- Sie brauchen an keine Fälligkeitstermine mehr zu denken.
- Sie bekommen keine Mahnungen. Säumniszuschläge und Mahngebühren können dann nicht mehr entstehen.
- Es entstehen keine weiteren Kosten.
- Sie können das SEPA-Basislastschriftmandat jederzeit widerrufen. Eine kurze Mitteilung an die Stadtkasse unter Angabe des Buchungszeichens =
Mandatsreferenz genügt.
- Sollte sich ein Guthaben auf Grund einer Gebührenverminderung ergeben, dann wird die sofortige Überweisung auf Ihr Konto von hier aus durchgeführt.
- Wenn Sie das SEPA-Basislastschriftmandat nutzen wollen, brauchen Sie nur das Antragsformular „SEPA-Lastschriftmandat“ ausfüllen und an die Stadtkasse zurücksenden. Das Formular finden Sie auf der Homepage der Stadt Hechingen unter der Rubrik „Rathaus“ und „Formulare“.