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Gewerbebauplätze im Gewerbegebiet „In den Böden“ in Nebringen zu verkaufen

Im Gewerbegebiet „In den Böden“ in Nebringen werden folgende Gewerbegrundstücke von der Gemeinde Gäufelden zum Verkauf angeboten: 1.) Grundstück...

Im Gewerbegebiet „In den Böden“ in Nebringen werden folgende Gewerbegrundstücke von der Gemeinde Gäufelden zum Verkauf angeboten:

1.) Grundstück 526/4 mit einer Gesamtfläche von 12.618 qm

2.) Grundstück 526/7 mit einer Gesamtfläche von 3.882 qm

Maßgeblich für die Bebauungsmöglichkeiten sind die rechtsverbindlichen Festsetzungen des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Böden II“ in der 2. Änderung. Der Plan- und Textteil des Bebauungsplans kann auf der Homepage der Gemeinde Gäufelden (www.gaeufelden.de) unter dem Pfad >Leben & Wohnen/Bauen & Wohnen/Bebauungspläne/Bebauungspläne Nebringen abgerufen werden.

Bauplatzpreis

Für die Gewerbegrundstücke gilt der vom Gemeinderat beschlossene Kaufpreis von 125,00 €/qm.

Im Kaufpreis sind die Erschließungskosten für Straße, Gehweg, Straßenbeleuchtung, Wasserversorgung, Kanal, Kläranlage, Retentionsmaßnahmen und Ausgleichsmaßnahmen enthalten. Die Kaufpreise verstehen sich zzgl. Kosten des Kaufvertrags, der Grunderwerbsteuer, der Hausanschlussleitungen ab der Grundstücksgrenze sowie weiterer Anschlüsse wie Strom, Telekom, Breitbandkabel, Gas u.Ä.

Vertragliche Bestimmungen

– Der Gesamtkaufpreis ist 4 Wochen nach Abschluss des Kaufvertrags zur Zahlung fällig.

– Weiterveräußerungsverbot für 5 Jahre

– Übernahme einer Bauverpflichtung: Mit den Bauarbeiten muss innerhalb von zwei Jahren ab Vertragsabschluss begonnen werden. Die Bezugsfertigstellung des gewerblichen Bauvorhabens hat innerhalb von drei Jahren ab Kaufvertragsabschluss zu erfolgen.

– Diese Bestimmungen werden durch ein Wiederkaufsrecht abgesichert.

Bewerbungsverfahren

Die Bewerber bitten wir, ihre verbindliche Interessensbekundung bis zum 6. März 2025 an die unten genannte Adresse zu richten. Folgende Inhalte sollte die Interessensbekundung enthalten:

- Grundstücks-/Flurstücksnummer

– (max. 1 Grundstück pro Bewerber oder gemeinsamer Kauf)

– Art des Unternehmens/Branche

– Art des geplanten baulichen Vorhabens

– Mitarbeiteranzahl (aktuell und evtl. künftig)

Bauplatzvergabe

Die Bauplatzvergabe erfolgt durch den Gemeinderat der Gemeinde Gäufelden. Ein Rechtsanspruch auf den Erwerb eines Bauplatzes oder eines bestimmten Bauplatzes besteht nicht.

Bewerbungen sowie Rückfragen bitten wir an folgende Adresse zu richten:

Finanzen und Liegenschaften Gäufelden, Rathausplatz 1, 71126 Gäufelden, Frau Lux, Tel. 07032/7802-155, E-Mail: lisa.lux@gaeufelden.de

Erscheinung
Gäufeldener Nachrichten
NUSSBAUM+
Ausgabe 07/2025
von Gemeinde Gäufelden
13.02.2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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