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Gewerbegebiet „Filsstraße Ost – 1. Abschnitt“: Abfrage des Erweiterungsbedarfs örtlicher Gewerbetreibender

Der Reichenbacher Gemeinderat hat am 25.03.2025 den Vorentwurf des Bebauungsplanes „Filstraße Ost – 1. Abschnitt“ gebilligt. Dieser Bebauungsplan...

Der Reichenbacher Gemeinderat hat am 25.03.2025 den Vorentwurf des Bebauungsplanes „Filstraße Ost – 1. Abschnitt“ gebilligt. Dieser Bebauungsplan ist die rechtliche Grundlage für die Entwicklung neuer gewerblicher Fläche in Reichenbach an der Fils. In dem kleinteiligen Gewerbegebiet können bis zu vier Einheiten entwickelt werden.

Die Planunterlagen mit Textteil, Begründung und Gutachten können Interessierte auf der Homepage der Gemeinde einsehen und herunterladen:

www.reichenbach-fils.de/leben-wohnen/bauen/bauleitplanung-bebauungsplaene oder per E-Mail anfordern (ortsbauamt@reichenbach-fils.de).

Die Gemeinde Reichenbach an der Fils ist Grundstückseigentümerin und wird die erschlossenen Grundstücke an interessierte örtliche Gewerbetreibende verkaufen.

Bitte teilen Sie uns schriftlich mit, ob Ihr Betrieb Erweiterungsbedarf hat, wenn ja, wie viel Fläche benötigt wird und ob Sie an dem neuen Gewerbegebiet „Filsstraße Ost – 1. Abschnitt“ interessiert sind. An: Gemeinde Reichenbach an der Fils, Hauptstraße 7, 73262 Reichenbach an der Fils,
E-Mail: post@reichenbach-fils.de

Anhang
Dokument
Erscheinung
Reichenbacher Anzeiger
NUSSBAUM+
Ausgabe 18/2025
Hochdorfer Gemeindeanzeiger
NUSSBAUM+
Ausgabe 18/2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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