
Bebauungsplan und Satzung über Örtliche Bauvorschriften
Begrenzt wird der Geltungsbereich im Norden von den Flurstücken 1560/2, 1560/3, 1560/5, im Osten durch die östliche Grenze der Neckarstraße, im Süden durch das Flurstück 1587, 1589 und im Westen von der westlichen Grenze der Esslinger Straße.
Die genaue Abgrenzung des Bebauungsplanentwurfes und des Entwurfs zur Satzung über die Örtlichen Bauvorschriften ist aus dem abgedruckten Lageplan ersichtlich, in dem die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches schwarz gestrichelt umrandet ist.
Der Bebauungsplanentwurf und der Entwurf zur Satzung über die Örtlichen Bauvorschriften bestehen aus dem Lageplan mit gesondertem Textteil des Fachbereiches Stadtplanung der Stadt Waiblingen vom 20.03.2025. Dem Bebauungsplanentwurf ist die Begründung vom 20.03.2025 einschließlich Umweltbericht vom 14.03.2025 beigefügt.
Es liegen folgende Arten umweltbezogener Informationen vor:
Umweltbericht mit Grünordnungsplan als Bestandteil der Begründung, Stellungnahmen und Gutachten zu den Themen
Der vorstehend aufgeführte Bebauungsplanentwurf, der Entwurf zur Satzung über die Örtlichen Bauvorschriften, die Begründung einschließlich Umweltbericht sowie die vorstehend aufgelisteten wesentlichen umweltbezogenen Informationen zum Bebauungsplan werden in der Zeit
vom 21.04. bis 28.05.2025 – je einschließlich –
unter dem Link www.waiblingen.de/gewerbegebiet_neckarstrasse_esslinger_strasse im Internet veröffentlicht. Zusätzlich dazu werden die Unterlagen in Papier bei der Abteilung Planung und Sanierung im Marktdreieck, Kurze Straße 24, 4. OG, während der Öffnungszeiten (Mo – Mi, Fr 8.30-14.00 Uhr, Do 14.30-18.30 Uhr) zur öffentlichen Einsichtnahme und Information ausliegen.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden an stadtplanung@waiblingen.de, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Nach Ablauf dieser Frist abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gem. § 4a Abs. 5 BauGB unberücksichtigt bleiben.
Hinweise zum Datenschutz finden Sie bei den Auslegungsunterlagen.
Für ausführlichere Informationen steht Ihnen Frau Beyl unter der Telefonnummer 07151/5001 – 3121 oder Herr Lobert unter der Telefonnummer 07151/5001-3100 zur Verfügung.
Waiblingen, 11.04.2025
Fachbereich Stadtplanung