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„Gewerbegebiet Neckarstraße/Esslinger Straße“, Planbereich 32, Gemarkung Hegnach

Bebauungsplan und Satzung über Örtliche Bauvorschriften „Gewerbegebiet Neckarstraße/Esslinger Straße“, Planbereich 32, Gemarkung Hegnach ...

Bebauungsplan und Satzung über Örtliche Bauvorschriften

„Gewerbegebiet Neckarstraße/Esslinger Straße“, Planbereich 32, Gemarkung Hegnach

Beschluss zur Veröffentlichung im Internet

Der Gemeinderat der Stadt Waiblingen hat in seiner Sitzung am 10.04.2025 dem Bebauungsplanentwurf und dem Entwurf zur Satzung über die Örtlichen Bauvorschriften „Gewerbegebiet Neckarstraße/Esslinger Straße“, Planbereich 32, Gemarkung Hegnach zugestimmt.

Begrenzt wird der Geltungsbereich im Norden von den Flurstücken 1560/2, 1560/3, 1560/5, im Osten durch die östliche Grenze der Neckarstraße, im Süden durch das Flurstück 1587, 1589 und im Westen von der westlichen Grenze der Esslinger Straße.

Die genaue Abgrenzung des Bebauungsplanentwurfes und des Entwurfs zur Satzung über die Örtlichen Bauvorschriften ist aus dem abgedruckten Lageplan ersichtlich, in dem die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches schwarz gestrichelt umrandet ist.

Der Bebauungsplanentwurf und der Entwurf zur Satzung über die Örtlichen Bauvorschriften bestehen aus dem Lageplan mit gesondertem Textteil des Fachbereiches Stadtplanung der Stadt Waiblingen vom 20.03.2025. Dem Bebauungsplanentwurf ist die Begründung vom 20.03.2025 einschließlich Umweltbericht vom 14.03.2025 beigefügt.

Es liegen folgende Arten umweltbezogener Informationen vor:
Umweltbericht mit Grünordnungsplan als Bestandteil der Begründung, Stellungnahmen und Gutachten zu den Themen

  • Schutzgut Mensch
    Schallimmissionsprognose zu
    - Einwirkungen auf das Bebauungsplangebiet durch Verkehrslärm und Anlagenlärm,
    - Auswirkungen des Plangebietes auf Flächen außerhalb des Plangebietes,
    - Schalltechnische Auswirkungen des durch das Plangebiet entstehenden zusätzlichen Verkehrs im öffentlichen Straßenraum,
    - Schalltechnische Auswirkungen durch die geplanten Straßenbaumaßnahmen nach der 16. BImSchV,
    - Schallschutzmaßnahmen
  • Schutzgut Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt
    Artenschutzrechtliche Übersichtsbegehung,
    Faunistische Untersuchung für die Artengruppen Vögel, Fledermäuse und Reptilien
  • Schutzgut Fläche und Boden
    Bodenschutz,
    Altlasten,
    Luftbildauswertungen auf Kampfmittelbelastung
    Stellungnahme zur Einschätzung von Oberbodenbildungen für etwaige Umlagerungs-/Ausgleichsmaßnahmen,
    Bericht über orientierende Untergrunduntersuchungen,
    Geotechnischer Bericht für die Neubebauung,
    Bericht zu Untergrunduntersuchungen im Hinblick auf den Bau einer Erschließungsstraße
  • Schutzgut Wasser
    Entwässerungskonzept
  • Schutzgut Klima und Luft
    Lokalklimatische Stellungnahme unter Berücksichtigung aktueller Fachdaten
  • Schutzgut Landschaft
  • Schutzgut kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter

Der vorstehend aufgeführte Bebauungsplanentwurf, der Entwurf zur Satzung über die Örtlichen Bauvorschriften, die Begründung einschließlich Umweltbericht sowie die vorstehend aufgelisteten wesentlichen umweltbezogenen Informationen zum Bebauungsplan werden in der Zeit

vom 21.04. bis 28.05.2025 – je einschließlich –

unter dem Link www.waiblingen.de/gewerbegebiet_neckarstrasse_esslinger_strasse im Internet veröffentlicht. Zusätzlich dazu werden die Unterlagen in Papier bei der Abteilung Planung und Sanierung im Marktdreieck, Kurze Straße 24, 4. OG, während der Öffnungszeiten (Mo – Mi, Fr 8.30-14.00 Uhr, Do 14.30-18.30 Uhr) zur öffentlichen Einsichtnahme und Information ausliegen.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden an stadtplanung@waiblingen.de, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Nach Ablauf dieser Frist abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gem. § 4a Abs. 5 BauGB unberücksichtigt bleiben.

Hinweise zum Datenschutz finden Sie bei den Auslegungsunterlagen.

Für ausführlichere Informationen steht Ihnen Frau Beyl unter der Telefonnummer 07151/5001 – 3121 oder Herr Lobert unter der Telefonnummer 07151/5001-3100 zur Verfügung.

Waiblingen, 11.04.2025

Fachbereich Stadtplanung

Anhang
Dokument (1/4)
Dokument (2/4)
Dokument (3/4)
Dokument (4/4)
Erscheinung
Hegnach Aktuell – Stadt Waiblingen
NUSSBAUM+
Ausgabe 16/2025
von Rathaus Hegnach
16.04.2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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