Am 15.05.2025 wird die zweite Rate der Gewerbesteuervorauszahlungen 2025 zur Zahlung fällig.
Die Gewerbesteuerpflichtigen werden hiermit zur Zahlung aufgefordert. Wir weisen darauf hin, dass bei Zahlungsverzug die Mahngebühr sowie Säumniszuschläge erhoben werden müssen. Beträge und Fälligkeitstermine sind aus den zugesandten Gewerbesteuerbescheiden ersichtlich.
Damit die Zahlungseingänge korrekt verbucht werden können, bittet die Gemeindekasse bei der Überweisung um Angabe des Buchungszeichens (5.0101...).
Am 15.05.2025 wird die zweite Rate der Grundsteuer 2025 zur Zahlung fällig.
Die Grundsteuerpflichtigen werden hiermit zur Zahlung aufgefordert. Wir weisen darauf hin, dass bei Zahlungsverzug die Mahngebühr sowie Säumniszuschläge erhoben werden müssen. Beträge und Fälligkeitstermine sind aus dem letzten zugesandten Grundsteuerbescheid ersichtlich.
Damit die Zahlungseingänge korrekt verbucht werden können, bittet die Gemeindekasse bei der Überweisung um Angabe des Buchungszeichens (5.0100...).
Hinweis bei Eigentumswechsel: Bei Grundstücksveräußerungen ist der bisherige Eigentümer so lange zur Zahlung der Grundsteuer an die Gemeinde verpflichtet, bis der Grundsteuermessbescheid des Finanzamts vorliegt (Zurechnungsfortschreibung). Die Änderung erfolgt dann auf den der Besitzübergabe folgenden 1. Januar. Anderslautende Vereinbarungen im Kaufvertrag haben privatrechtliche Bedeutung zur Abrechnung der Vertragspartner untereinander, jedoch keine Auswirkung auf das Grundsteuergesetz.
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