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Gewerbesteuervorauszahlung auf 15.08.2025

Am 15.08.2025 wird die 3. Rate der Gewerbesteuervorauszahlung für das Jahr 2025 fällig. Die Abgabepflichtigen werden aufgefordert, die fälligen Beträge...

Am 15.08.2025 wird die 3. Rate der Gewerbesteuervorauszahlung für das Jahr 2025 fällig. Die Abgabepflichtigen werden aufgefordert, die fälligen Beträge alsbald an die Gemeindekasse zu entrichten. Soweit ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt ist, wird die Vorauszahlung zum 15.08.2025 auf den Konten belastet.

Erscheinung
Mitteilungsblatt Gemeinde Schopfloch
NUSSBAUM+
Ausgabe 31/2025
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