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Kommunalpolitik

Gewerbesteuervorauszahlung und Grundsteuer zur Zahlung fällig

Am 15.08.2026 sind die Gewerbesteuervorauszahlung und die Grundsteuer für das 3. Quartal 2026 zu entrichten. Die Höhe der fälligen Raten können...

Am 15.08.2026 sind die Gewerbesteuervorauszahlung und die Grundsteuer für das 3. Quartal 2026 zu entrichten.

Die Höhe der fälligen Raten können Sie aus dem letzten Steuerbescheid entnehmen. Falls Sie am Bankeinzugsverfahren teilnehmen, werden wir den Betrag abbuchen und bitten Sie, für einen ausreichenden Kontostand zu sorgen.

Diejenigen Zahlungspflichtigen, die ihrer Bank einen Dauerauftrag erteilt haben oder die Grundsteuer bzw. die Gewerbesteuervorauszahlung überweisen, möchten wir auf Folgendes hinweisen:

Wegen Rundungsdifferenzen ist es möglich, dass die Rate zum 15.11. eines Jahres nicht mit der Rate zum 15.02., 15.05. oder 15.08. des Folgejahres centgenau übereinstimmt. Bitte schauen Sie deshalb in Ihrem letzten Bescheid nach dem richtigen Betrag. Dies ist notwendig, um falsche Zuordnungen durch das zugrunde liegende Programm zu vermeiden.

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exklusiv online
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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