EnBW Kernkraftwerk Neckarwestheim
74382 Neckarwestheim
Dies und das

GKN I: Funktionseinschränkung bei einer Brandschutztür

Im abgeschalteten und im Rückbau befindlichen Block I des Kernkraftwerks Neckarwestheim (GKN I) wurde festgestellt, dass sich eine Brandschutztür nicht...

Im abgeschalteten und im Rückbau befindlichen Block I des Kernkraftwerks Neckarwestheim (GKN I) wurde festgestellt, dass sich eine Brandschutztür nicht über die elektrische Auslösung schließen ließ. Von Hand ließ sich die Tür schließen. Die elektrische Auslösung wurde instand gesetzt und die ordnungsgemäße Funktion durch erfolgreiche Prüfung bestätigt.

Brandschutztüren sind nur eines von mehreren Elementen im gestaffelt aufgebauten Brandschutzsystem der Anlage. Der Brandschutz in dem betroffenen Bereich war deshalb unabhängig von dem aktuellen Befund gegeben.

Der Betreiber, die EnBW Kernkraft GmbH, hat den Befund fristgerecht der Aufsichtsbehörde gemeldet und ihn vorläufig in die Kategorie N (Normalmeldung) und INES 0 (keine oder geringe sicherheitstechnische Bedeutung) eingestuft. Er liegt damit unterhalb der siebenstufigen internationalen Skala zur sicherheitstechnischen Bewertung von Ereignissen in Kernkraftwerken (INES). Der Befund hatte keine Auswirkungen auf Personen, auf die Umgebung und auf den Betrieb der Anlage.

Der Block I des Kernkraftwerks Neckarwestheim wurde im Jahr 2011 abgeschaltet und befindet sich seit 2017 im Rückbau.

Erscheinung
Nachrichtenblatt – Amtsblatt für die Stadt Bönnigheim und die Gemeinden Kirchheim am Neckar und Erligheim
Ausgabe 12/2025

Orte

Bönnigheim
Erligheim
Kirchheim am Neckar

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