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Glasfaser

Hinweis der Gemeinde Gruibingen: Die Gemeinde Gruibingen möchte ausdrücklich darauf hinweisen, dass es sich bei den Bürgern und Bürgerinnen nur um...

Hinweis der Gemeinde Gruibingen:

Die Gemeinde Gruibingen möchte ausdrücklich darauf hinweisen, dass es sich bei den Bürgern und Bürgerinnen nur um einen Vorvertrag handelt und sie weiterhin frei in ihrer Entscheidung sind, einen anderen Anbieter zu wählen.

Die Vereinbarung wurde mit der Gemeinde Gruibingen geschlossen und ist jederzeit kündbar.

Mitteilung der Deutschen Glasfaser im Originaltext:

Nach derzeitigem Stand ist Gruibingen leider nicht in der bis Ende 2027 reichenden Ausbauplanung von Deutsche Glasfaser berücksichtigt.

Seit vielen Jahren arbeitet Deutsche Glasfaser als zuverlässiger Partner an der Versorgung Deutschlands mit zukunftssicherer Glasfaserinfrastruktur.

Mit rund 2,8 Millionen realisierten Glasfaseranschlüssen zählt das Unternehmen zu den führenden Treibern der Digitalisierung in Deutschland.

Das Ziel von Deutsche Glasfaser ist es, Menschen und Unternehmen schnell und nachhaltig den Zugang zum digitalen Fortschritt zu ermöglichen.

Die Rahmenbedingungen für den Glasfaserausbau haben sich in den vergangenen Monaten jedoch spürbar verändert.

So stellen unter anderem gestiegene Kapitalkosten die gesamte Branche, inklusive der Baupartner, vor neue Herausforderungen.

Darum hat Deutsche Glasfaser die Ausbauprioritäten angepasst. Zunächst fokussiert sich das Unternehmen auf die Aktivierung bereits erreichter Adressen und die Umsetzung sowie den Abschluss bereits beauftragter Projekte.

Das bedeutet auch, dass neue Projekte nur noch sehr selektiv und unter strengen Kriterien beauftragt werden.

Die bestehenden Vorverträge bleiben von dieser Entwicklung unberührt. Deutsche Glasfaser wird wieder informieren, sobald neue Informationen hinsichtlich der Weiterführung des Projektes vorliegen.

Erscheinung
Oberer-Fils-Bote
NUSSBAUM+
Ausgabe 14/2026
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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