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Glasfaserausbau-Projekt, 5972 Gärtringen: Pressemitteilung und Merkblatt

Deutsche Glasfaser informiert Nach erfolgter Abstimmung mit der Gemeinde Gärtringen werden wir in den kommenden Tagen in den folgenden...
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Deutsche Glasfaser informiert

Nach erfolgter Abstimmung mit der Gemeinde Gärtringen werden wir in den kommenden Tagen in den folgenden Straßen Tiefbaumaßnahmen durchführen, um Glasfaserleitungen zu verlegen:

  • Grabenstraße
  • Teckstraße
  • Staufenstraße
  • Kuppinger Weg
  • Brunnenstraße
  • Bondestraße
  • Blumenstraße
  • Rosenstraße
  • Rößeweg
  • Veilchenweg

In diesem Zusammenhang bitten wir Sie nochmals um Ihre Mithilfe: Bitte schneiden Sie Ihre Hecken und Sträucher, die über das private Grundstück hinaus in den öffentlichen Bereich wachsen, zeitnah zurück. Zu weit in den öffentlichen Raum wachsende Hecken können nicht nur Fußgänger und Baustellenfahrzeuge behindern, sondern stellen auch ein Risiko während der Asphaltierungsarbeiten dar, insbesondere durch mögliche Hitzeeinwirkung und Brandgefahr.

Bei nicht zurückgeschnittenen Hecken und Sträuchern können wir keine Haftung für mögliche Schäden (bspw. Verbrennungen) übernehmen.

Wir danken Ihnen herzlich für Ihre Unterstützung und Ihr Verständnis!

Wenn Sie Fragen zum Tiefbau haben oder einen Schaden melden möchten, können Sie unseren Baupartner HHR Glasfaser direkt kontaktieren - per Telefon unter 07807 956 662 66 (montags bis freitags 08:00 bis 17:00 Uhr) oder per E-Mail an kundenservice@hhr-glasfaser.de

Informationen über Deutsche Glasfaser und die buchbaren Produkte erhalten Sie online unter www.deutsche-glasfaser.de oder telefonisch unter 02861 - 890 600.

Gemeinsam Großes gestalten

Ihre Deutsche Glasfaser

Glasfaserausbau in Gärtringen

Hecken, Büsche und Bäume bitte zurückschneiden, damit die Bauarbeiten zügig realisiert werden können!

Aufgrund der bevorstehenden Belagsarbeiten bitten wir alle Anlieger, ihre Hecken und Sträucher insbesondere in den bereits angekündigten Ausbaugebieten unverzüglich zurückzuschneiden, damit der Glasfaserausbau ohne Verzug durchgeführt werden kann.

Beachten Sie bitte dabei das vorgeschriebene Lichtraumprofil:

  • Über Fahrbahnen ist auf eine Höhe von 4,50 m über Gehwegen auf eine Höhe von 2,50 m freizuschneiden.
  • Entlang eines Geh- oder Radweges ist der Bewuchs auf Gehweg- oder Radwegkante zurückzuschneiden.
  • Bei Fahrbahnen ohne Gehweg muss der Abstand zur Fahrbahnkante 0,75 Meter betragen.
  • Besonders zu berücksichtigen sind auch die Sichtverhältnisse an Kreuzungen und auf Verkehrszeichen.

Sollte der Rückschnitt nicht erfolgen, werden wir die Arbeiten auf Kosten der Verursacher durchführen lassen.

Wir bitten um Beachtung!

Ihr Ordnungsamt/Tiefbauamt

Gemeinde Gärtringen

Anhang
Rückschnitt
Erscheinung
Gärtringen Aktuell
NUSSBAUM+
Ausgabe 29/2025
von Gemeinde Gärtringen
16.07.2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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