
Am 22. Februar erinnerte der „Impuls am Sonntagmorgen“ in der evangelischen Kirche Baiertal an Elisabeth Selbert und ihren Einsatz für die Gleichberechtigung.
Im Zentrum stand ein schlichter Satz, der die Bundesrepublik geprägt hat: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt.“ 1949 war diese Formulierung alles andere als selbstverständlich. Selbert sorgte maßgeblich dafür, dass dieser klare Satz ins Grundgesetz aufgenommen wurde.
Gestaltet wurde der Vormittag von Barbara Coors und Eva Zimmermann von den Evangelischen Frauen in Baden gemeinsam mit dem Impuls-Team. Die musikalische Umrahmung übernahm Gerhard Müller.
Matthias Flender eröffnete persönlich: Er zeigte seine frühere Schulbibel sowie das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, das er in der achten Klasse erhalten hatte – Bücher, die ihn, wie er sagte, durchs Leben begleiteten. Zwischen Schöpfungserzählung und Verfassung schlug er eine Brücke zu Fragen nach Gerechtigkeit und Gleichberechtigung. Eine Improvisation über das Deutschlandlied führte zum thematischen Schwerpunkt.
Barbara Coors zeichnete im ersten Teil des Impulses das Leben Selberts nach. Als zweifache Mutter legte sie mit 30 Jahren ihr Abitur ab, studierte Jura und promovierte in nur drei Jahren über eine moderne Auslegung des Scheidungsrechts. Während der NS-Zeit war sie eine der wenigen Frauen, die noch als Anwältin arbeiten durften; später führte sie in Kassel bis ins hohe Alter eine Kanzlei für Familienrecht.
1946 zog Selbert in den SPD-Parteivorstand ein, zwei Jahre später wurde sie in den Parlamentarischen Rat entsandt. In einer Zeit, in der das Leitbild der Hausfrauenehe dominierte und Männer rechtlich über Erwerbstätigkeit, Wohnort und Kindererziehung bestimmten, war echte Gleichberechtigung noch fern. Der Artikel 3 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland sollte zunächst zurückhaltender formuliert werden. Bereits die Weimarer Verfassung hatte von „denselben staatsbürgerlichen Rechten und Pflichten“ gesprochen – ohne spürbare Auswirkungen im Alltag.
Selbert setzte hier an. Sie gewann die drei anderen Frauen im Rat, suchte die Öffentlichkeit und warb im ganzen Land für eine eindeutige Formulierung. Trotz massiver Widerstände wurde schließlich der Satz „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“ im Grundgesetz verankert.
Musikalische Variationen über Tschaikowskys Klavierkonzert leiteten in den zweiten Teil über. Eva Zimmermann stellte dabei die Frage nach der Aktualität von Selberts Vermächtnis. Mit gezielten Fragen lud sie die Gemeinde zum Nachdenken ein – etwas zur Aufteilung der Kindererziehung, zu Rollenbildern oder zur Gleichstellung in Politik und Alltag. Die Fragen würdigten die erreichten Fortschritte und machten zugleich deutlich, dass Gleichberechtigung ein fortdauernder Auftrag bleibt.
Der Blick auf Elisabeth Selbert verdeutlichte die Verbindung von Glauben, politischem Handeln und gesellschaftlicher Verantwortung. Der Gleichberechtigungsartikel war 1949 ein Durchbruch. Seine Umsetzung bleibt bis heute Aufgabe für uns alle. Oder, um es mit Selbert zu sagen: ein Verfassungsauftrag.
Unermüdlich warb Elisabeth Selbert 1948/49 für eine klare Formulierung im Grundgesetz – gegen erhebliche Widerstände (Bildquelle: Mit freundlicher Genehmigung vom Archiv der deutschen Frauenbewegung Kassel)
Impuls am Sonntagmorgen mit Referentinnen von den Evangelischen Frauen in Baden (Barbara Coors und Eva Zimmermann) und dem Impuls-Team.
Von links nach rechts: Gerlinde Krämer, Christoph Messer, Gerhard Müller, Barbara Coors, Gisela Krewing-Rambausek, Eva Zimmermann, Matthias Flender, Melanie Fischer (Bildquelle: Matthias Flender)

