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Gottesdienste:

Sonntag, 23.11. – Ewigkeitssonntag 9.00 Uhr Gottesdienst mit Totengedenken in Offenau (Prädikantin Barbara Kuttruf) 10.00 Uhr Gottesdienst mit Totengedenken...
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Foto: Ev. Landeskirche Württemberg

Sonntag, 23.11. – Ewigkeitssonntag

9.00 Uhr Gottesdienst mit Totengedenken in Offenau

(Prädikantin Barbara Kuttruf)

10.00 Uhr Gottesdienst mit Totengedenken in Jagstfeld

(Prädikantin Barbara Kuttruf)

Kinderkirche

10.00 Uhr in Offenau

Wochentermine

Donnerstag, 20.11.

10.00 Uhr Spielkreis „Igel“, Gemeindehaus Jagstfeld

19.30 Uhr Kirchengemeinderatssitzung, Gemeindehaus Jagstfeld

Freitag, 21.11.

10.00 Uhr Gottesdienst mit Abendmahl im Haus Edelberg

Dienstag, 25.11.

15.00 Uhr Spielkreis „Igel“, Gemeindehaus Jagstfeld

Mittwoch, 26.11.

12.00 Uhr Friedrichshaller Mittagstisch Inklusiv, Gemeindehaus Jagstfeld

Donnerstag, 27.11.

10.00 Uhr Spielkreis „Igel“, Gemeindehaus Jagstfeld

Kirchenwahl am 30. November

Hinweise für die Wählerinnen und Wähler

Mit Ihrer Wahlbenachrichtigung erhalten Sie bereits alle Wahlunterlagen, sodass Sie schon vor dem 30.11. wählen können. Sie können ihren fertigen Briefwahlumschlag bis spätestens 28. Nov. 11.00 Uhr in einen der hier genannten Wahlbriefkästen einwerfen:

– Rathaus Offenau, Jagstfelder Str. 1, Offenau

– Verwaltungsstelle Untergriesheim, Backhausstr. 7

– Verwaltungsstelle Duttenberg, Torstr. 22

In den Wahlbriefkasten im Pfarramt in Jagstfeld, Römerstr. 17, kann er bis 30.11., 16.00 Uhr eingeworfen werden. Auch können Sie Ihren Briefwahlumschlag portofrei per Post versenden. Bitte beachten Sie dabei, dass Sie diesen so rechtzeitig absenden, dass er spätestens am letzten Werktag vor Sonntag, 30.11.2025 bei uns eingeht. Natürlich können Sie auch wie bisher persönlich am Wahltag 30.11. von 11.00 bis 16.00 Uhr im (barrierefreien) Wahllokal, Gemeindehaus, Römerstr. 19, Jagstfeld erscheinen. Sie können dann entweder Ihren verschlossenen Wahlbrief abgeben oder nach Abgabe Ihres Wahlausweises in der Wahlkabine wählen. Es sind 7 Kirchengemeinderäte zu wählen. Bei der Wahl zum Kirchengemeinderat haben Sie daher 7 Stimmen. Die Bewerber, die Sie wählen wollen, kennzeichnen Sie dadurch, dass Sie ein Kreuz in den Kreis vor deren Namen setzen. Sie dürfen einzelnen Bewerbern auch zwei Stimmen geben, aber nicht mehr als zwei. In diesem Fall setzen Sie die Zahl „2“ in den Kreis vor den Namen des Bewerbers oder bringen 2 Kreuze an. Insgesamt dürfen aber nicht mehr als 7 Stimmen vergeben werden.

Erscheinung
Friedrichshaller Rundblick
NUSSBAUM+
Ausgabe 47/2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
Orte
Bad Friedrichshall
Kategorien
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Panorama