
Donnerstag, 8.1. – Gedenktag hl. Severin, Mönch in Norikum
Kochertürn Rosenkranzgebet und Eucharistiefeier entfallen
Freitag, 9.1.
Stein Rosenkranzgebet und Eucharistiefeier entfallen
Sonntag, 11.1. – das Fest Taufe des Herrn
Möckmühl 9.00 Uhr Eucharistiefeier
10.30 Uhr Kinderkirche
Stein 10.30 Uhr Eucharistiefeier
Neuenstadt 10.30 Uhr Wort-Gottes-Feier
Montag, 12.1.
Neuenstadt 18.45 Uhr Exerzititen im Alltag im Gemeindezentrum
Dienstag, 13.1. – Gedenktag hl. Hilarius, Bischof von Poitiers, Kirchenlehrer
Möckmühl 15.30 Uhr Andacht im ASB-Haus
Die Eucharistiefeier am Abend entfällt.
Mittwoch, 14.1.
Möckmühl 15.00 – 17.00 Uhr Trauercafé im unteren Büro im Pfarrhaus
Neuenstadt 18.00 Uhr Rosenkranzgebet
18.30 Uhr Eucharistiefeier
Stein 16.00 Uhr Rosenkranzgebet der Frauen in der Marienkapelle
19.30 Uhr Rosenkranzgebet der Männer in der Marienkapelle
Donnerstag, 15.1.
Kochertürn Rosenkranzgebet und Eucharistiefeier entfallen
Freitag, 16.1.
Stein 18.00 Uhr Rosenkranzgebet
18.30 Uhr Eucharistiefeier in der Marienkapelle
Samstag, 17.1. – Gedenktag hl. Antonius, Mönchsvater in Ägypten
Neuenstadt 10.30 – 12.00 Uhr 3. Treffen in der Firmvorbereitung im Gemeindezentrum
18.30 Uhr Eucharistiefeier
19.30 Uhr im Anschluss an den Gottesdienst Einladung zur Gemeindeversammlung in der Kirche Zum Guten Hirten
Sonntag, 18.1. – 2. Sonntag im Jahreskreis
Stein 9.00 Uhr Eucharistiefeier – im Anschluss an den Gottesdienst Einladung zur Gemeindeversammlung in der Kirche Heilig Kreuz
Kochertürn Die Eucharistiefeier entfällt aufgrund der Gemeindeversammlungen
Möckmühl 10.30 Uhr Eucharistiefeier – im Anschluss an den Gottesdienst Einladung zur
Gemeindeversammlung mit Mittagessen im Gemeindehaus
Die Kirche St. Kilian in Möckmühl ist während der Winterzeit von 9.00 Uhr bis zum Einbruch der Dunkelheit (bis max. 17.00 Uhr) für das persönliche Gebet geöffnet.
Neue Informationen zur Kirchenentwicklung
Bischof und Diözesanrat legten mit überwältigender Mehrheit den Rahmen für die kommende Entwicklung einer „Kirche der Zukunft“ fest.
Die Traditionen und das vielfältige Leben in den Kirchengemeinden zu erhalten, in der Seelsorge vor Ort ansprechbar zu bleiben und auch neue Menschen zu erreichen, die nach einem spirituellen Mehr im Leben suchen, dafür hat die Diözese Rottenburg-Stuttgart im Frühjahr den Prozess „Kirche der Zukunft“ gestartet. Ein Auslöser war der Rückgang der Mitgliederzahlen in der katholischen Kirche durch Austritt, demografische Entwicklung und weniger Taufen. Das und die wirtschaftliche Gesamtsituation sorgen für dauerhaft sinkende Kirchensteuereinnahmen. Zudem nimmt die Zahl derer ab, die einen Seelsorgeberuf ergreifen. Der Diözesanrat steckte nun zusammen mit Bischof Dr. Klaus Krämer den Rahmen für das Projekt „Seelsorge in neuen Strukturen“ ab.
Entscheidungen des Diözesanrats im Überblick
Anzahl der neuen Raumschaften
• Die Diözese wird künftig aus 50 – 80 Raumschaften (Verwaltungseinheiten) bestehen.
• Die aktuellen Kirchengemeinden bleiben als Kirchorte weiterhin wichtige Orte des kirchlichen Lebens.
• Gläubige können im Kirchort weiterhin Verantwortung übernehmen.
Verwaltungsbeauftragte:r
Die Diözese etabliert die Funktion eines/einer Verwaltungsbeauftragten zur Unterstützung der Leitung der Raumschaft
Mögliche Leitungsmodelle
• mit einem Pfarrer
• mit einem Pfarrerteam. Einer der beiden Pfarrer wird zum Moderator ernannt und trägt die Letztverantwortung.
• mit einem/einer Pfarrbeauftragten. Ein moderierender Priester trägt die Letztverantwortung.
• mit einem Pfarrbeauftragten-Team. Ein moderierender Priester trägt die Letztverantwortung.
Vereinigung durch Union
• Eine Kirchengemeinde nimmt die anderen Gemeinden auf
• Die aufnehmende Gemeinde ist neuer Pfarrsitz und stellt die Pfarrkirche
• Dabei kann die neue Raumschaft den Namen der aufnehmenden Kirchengemeinde übernehmen oder einen neuen, gemeinsamen Namen wählen
Nächster Projektschritt 2026
• Umschreibung der Raumschaften durch Voten der Kirchengemeinden und muttersprachlichen Gemeinden
Jetzt stehen die Entscheidungen vor Ort an
Diese Entscheidung ist erst der Beginn und der Anstoß für die Überlegungen vor Ort, welche aktuellen Kirchengemeinden zusammenpassen und wie die neuen Raumschaften auch der ländlichen oder städtischen Struktur gerecht werden. Den Zusammenschluss und die Zusammenarbeit legen die bisherigen Kirchengemeinden bis Ende 2026 gleichberechtigt fest.
Gemeindeversammlungen
Zu diesen Informationen und Fragen wollen wir uns gerne bei Gemeindeversammlungen während und nach dem Gottesdienst mit Ihnen austauschen.
Lassen wir uns gemeinsam auf das Neue ein und vertrauen wir darauf, dass wir einen guten Weg in die Zukunft finden werden.
Alle Informationen zum Prozess finden Sie auch auf unserer Homepage und auf der Webseite kirche-der-zukunft.drs.de.