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Gottesdienste und kirchliche Veranstaltungen

Pfarramt Rietheim Pfarrer Armin Leibold Rathausplatz 1, 78604 Rietheim-Weilheim, Tel. 07424-2548, Fax: 07424-601953, Internet: www.gemeinde.rietheim.elk-wue.de...

Pfarramt Rietheim

Pfarrer Armin Leibold

Rathausplatz 1, 78604 Rietheim-Weilheim,

Tel. 07424-2548, Fax: 07424-601953,

Internet: www.gemeinde.rietheim.elk-wue.de

Mail: pfarramt.rietheim@elkw.de

Pfarrbüro

Das Pfarrbüro ist besetzt durch Pfarramtssekretärin Katharina Anselmi

am Dienstag von 9-11 Uhr und am Freitag von 9-11 Uhr.

Tel. 07424-2548,

Mail: Pfarramt.Rietheim@elkw.de

Internet: www.gemeinde.rietheim.elk-wue.de

Wochenübersicht

Sonntag, 03. August
9:30 Uhr Gottesdienst in Rietheim mit Pfr. Thiemann

Sonntag, 10. August
10:00 Uhr Distrikt-Gottesdienst in Hausen mit Pfr. Thiemann

Sonntag, 17. August
10:30 Uhr Distrikt-Gottesdienst in Spaichingen mit Pfr. Thiemann
Sonntag, 24. August

8:30 Uhr Gottesdienst in Böttingen i. d. Kirche
9:30 Uhr Distrikt-Gottesdienst in Rietheim mit Pfr. Leibold

Der Haushaltsplan 2025 liegt vor. Die Auflegung erfolgt in der Zeit vom 4.8.-12.8.2025 bei Kirchenpflegerin Simone Efinger.
Sie bittet um telefonische Voranmeldung unter: 07424-501918

Pfarrer Leibold hat vom 02. – 22. August Urlaub. Seine Vertretung in seelsorgerlichen Fällen übernimmt Pfarrer Thiemann aus Spaichingen (Tel.: 07424-2577) vom 02.-17.08. und Pfarrerin Karle aus Tuttlingen (Tel.: 07461-1402164 o. Sekretariat 07461-927522) vom 18.- 22.08.

Pfarramtssekretärin Katharina Anselmi ist vom 25.08. – 14.09. im Urlaub. Pfarrer Leibold ist in dieser Zeit erreichbar.

Die Bücherei bleibt in den Ferien vom 31.07. – 13.09. geschlossen. Erster Ausleihtag ist der 16.09.25.

AUFFORDERUNG ZUR EINREICHUNG VON WAHLVORSCHLÄGEN

Am 30. November 2025 finden die Wahlen zur Landessynode und zum Kirchengemeinderat statt. Die Gemeindeglieder werden gebeten, Wahlvorschläge einzureichen. Dazu wird Folgendes bekannt gegeben:

Für ein Gelingen der Wahlen sind gute Wahlvorschläge entscheidend. Nur wer aus der Gemeinde jetzt zur Wahl vorgeschlagen wird, kann gewählt werden. Synodale und Kirchengemeinderäte übernehmen eine wichtige Verantwortung in der Gemeinde und in der Landeskirche.

Die vorgeschlagenen Bewerber müssen am Tage der Wahl das 18. Lebensjahr vollendet haben. Sie müssen ihre Zustimmung zur Aufnahme in den betreffenden Wahlvorschlag und ihre Bereitschaft zur Ablegung des Gelübdes erklärt haben. Diese Erklärung ist dem Wahlvorschlag anzuschließen. Kein Bewerber darf auf mehreren Wahlvorschlägen genannt sein.

Wir würden uns freuen, wenn aus der Gemeinde geeignete Kandidatinnen und Kandidaten für die Kirchengemeinderatswahl vorgeschlagen werden. Sie können sich dazu im Pfarramt unter Tel.: 07424-2548 melden.

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Ausgabe 31/2025
Gemeinde Balgheim Amtsblatt
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