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Freitag, 01. August 18:30 Uhr Friedensgebet in der kath. Kirche Sonntag, 03. August, 7. Sonntag nach Trinitatis 10:00 Uhr Ökumenischer Zeltgottesdienst...
Werbung für die Kirchenwahl
Foto: Evang.Landeskirche Württemberg

Freitag, 01. August

18:30 Uhr Friedensgebet in der kath. Kirche

Sonntag, 03. August, 7. Sonntag nach Trinitatis

10:00 Uhr Ökumenischer Zeltgottesdienst in Hailfingen mit Pfarrerin Sonja Kuttler

10:00 Uhr Gottesdienst zur Sommerpredigtreihe mit Pfarrerin Elisabeth Hartmann-Gaiser, Thema: treu

Dienstag, 05. August

08:30 Uhr Ökumenisches Morgenlob in der Läutekammer der Remigiuskirche

Donnerstag, 07. August

19:00 Uhr Probe Flötenkreis Flautando im Gemeindehaus

Freitag, 08. August

18:30 Uhr Friedensgebet in der kath. Kirche

Sonntag, 10. August, 8. Sonntag nach Trinitatis

10:00 Uhr Gottesdienst zur Sommerpredigtreihe mit Vikarin Lisa Joy Langer und Vikar Nicolas Langer, Thema: großzügig

Informationen zur Kirchenwahl

Am Sonntag, dem 30. November 2025, findet in der Evangelischen Landeskirche in Württemberg die Kirchenwahl statt. Gewählt werden die Kirchengemeinderäte sowie die Mitglieder der Landessynode. Die evang. Kirchengemeinde Bondorf & Hailfingen gehört dem Wahlkreis Leonberg/Böblingen an.

Der Kirchengemeinderat hat in seiner Sitzung am 25. Juli 2025 beschlossen, eine Wählerliste auf Grundlage des Gemeindegliederverzeichnisses anzulegen.
Diese Liste wird 14 Tage vor dem Wahltag geschlossen, also am 16. November 2025.

Gemeindeglieder, die über mehrere Wohnsitze verfügen, haben die Möglichkeit zu wählen, welcher Kirchengemeinde sie angehören möchten.
Eine Umgemeindung ist nur bis zum 29. August 2025 möglich. – Bitte wenden Sie sich hierfür rechtzeitig an das zuständige Gemeindebüro.

Alle Gemeindeglieder können Wahlvorschläge für die Wahl der Kirchengemeinderäte und Wahl der Landessynode einreichen.
Die Einreichungsfrist für die Wahl der Kirchengemeinderäte endet am Freitag, dem 10. Oktober 2025, für die Wahl der Landessynode am Freitag, 19. September 2025.

Die vorgeschlagenen Bewerber müssen am Tage der Wahl das 18. Lebensjahr vollendet haben. Sie müssen ihre Zustimmung zur Aufnahme in den betreffenden Wahlvorschlag und ihre Bereitschaft zur Ablegung des Gelübdes erklärt haben. Diese Erklärung ist dem
Wahlvorschlag anzuschließen. Kein Bewerber darf auf mehreren Wahlvorschlägen genannt sein.
Jeder Wahlvorschlag muss von mindestens zehn wahlberechtigten Gemeindegliedern unterschrieben sein.

Die Wahlbenachrichtigungskarten werden im Oktober 2025 versendet.
Es besteht die Möglichkeit zur Briefwahl.

Weitere Informationen zur Kirchenwahl finden Sie auf der offiziellen Webseite der Landeskirche: Kirchenwahl 2025 – www.elk-wue.de

Erscheinung
Amtsblatt der Stadt Rottenburg am Neckar, Ausgabe Hailfingen, Seebronn
NUSSBAUM+
Ausgabe 31/2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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