Gemeinde Lichtenwald
73669 Lichtenwald
Aus den Rathäusern

GR-Bericht 29.04.2025

Bericht aus der Sitzung des Gemeinderates vom 29.04.2025 Bausache Umbau des bestehenden Zweifamilienhauses zu einem Einfamilienhaus, Kirchweg 38...

Bericht aus der Sitzung des Gemeinderates vom 29.04.2025

Bausache

Umbau des bestehenden Zweifamilienhauses zu einem Einfamilienhaus, Kirchweg 38

Es liegt ein Antrag auf Baugenehmigung im Vereinfachten Verfahren nach § 52 LBO vor. Der Bauherr beabsichtigt die Errichtung von Dachgauben sowie die Änderung der Garage von Satteldach auf Flachdach mit Dachbegrünung.

Von Seiten der Verwaltung wurde das Bauvorhaben befürwortet, da die benötigten Befreiungen vergleichbare Präzedenzfälle im Plangebiet haben.

Dem Beschlussvorschlag ist der Gemeinderat einstimmig gefolgt und hat das Einvernehmen erteilt.

Abbruch der bestehenden Garage und Neubau einer Garage, Hohenrain 27

Es liegt ein Antrag auf Baugenehmigung im Vereinfachten Verfahren nach § 52 LBO vor. Der Bauherr beabsichtigt den Abbruch sowie die Neuerrichtung einer Garage.

Das Vorhaben entspricht dem Bebauungsplan, weshalb die Verwaltung vorgeschlagen hat, das Einvernehmen dazu zu erteilen

Dem Beschlussvorschlag ist der Gemeinderat einstimmig gefolgt.

Abtrag von 2 Felsreihen und Errichtung einer Vorbau-Felswand, Hohenrain 27 & 29

Es liegt ein Antrag auf Baugenehmigung im Vereinfachten Verfahren nach § 52 LBO vor. Die Bauherren beabsichtigen den Abtrag von 2 Felsreihen an der vorhandenen Stützmauer und die Errichtung einer Vorbau-Felswand davor.

Zu dem Rückbau sind die Bauherren aufgrund eines Urteils des Verwaltungsgerichts Stuttgart verpflichtet.

Da die sodann verbleibende Mauer die maximalen Höhen gemäß Bebauungsplan weiterhin überschreitet, ist eine Befreiung vonnöten. Da es im Plangebiet aber vergleichbare Präzedenzfälle gibt, empfahl die Verwaltung, das Einvernehmen zu erteilen.

Diesem Beschlussvorschlag ist der Gemeinderat mehrheitlich nicht gefolgt und hat das Einvernehmen verweigert.

Ausbau der Kindertagespflege bis 14 Jahre

In der Gemeinderatssitzung am 17. April 2012 wurde beschlossen, dass die Erfüllung des Rechtsanspruchs auf Kinderbetreuung der unter 3-jährigen Kinder ab dem 01. September 2013 auch über die Tagespflege erfolgt. Zum 01.01.2016 wurde die Kindertagespflege inkl. Zuschüsse dann aufgrund der begrenzten Ganztagesplätze im Kindergartenbereich auch für die über 3-Jährigen bis zum Schuleintritt erweitert.

In Lichtenwald sind momentan zwei Tagesmütter tätig. Die Kostenbeiträge der Eltern werden anhand der Kostenbeitragstabelle des Landkreis Esslingen nach Bedarf und familiärer Situation erhoben. Zusätzlich wird aktuell die Hälfte der Kosten für Kranken, Pflege- und Rentenversicherung sowie für die Ausfalltage (Urlaub und Krankheit) und die einmaligen Kosten für das Führungszeugnis von der Gemeinde übernommen. Weiter wird eine Fortbildungspauschale i. H. v. 250,- € pro Kalenderjahr für die Tagespflegepersonen mit Hauptwohnsitz in Lichtenwald sowie eine Einmalzahlung i. H. v. 500,- € für die Tagespflegepersonen, welche im vergangenen Jahr Lichtenwalder Kinder betreut haben, bezahlt.

Nun ist der Tageselternverein Esslingen e. V. an die Gemeinde Lichtenwald herangetreten mit der Bitte, die Kindertagespflege inkl. Zuschüsse bis zum 14. Lebensjahr zu erweitern. Dies wird auch in vielen umliegenden Gemeinden bereits so praktiziert. Dem hat der Gemeinderat mehrheitlich zugestimmt.

Bebauungsplan „Thomashardter Straße“ und Bebauungsplan „Thomashardter Straße Erweiterung“ – Satzungsbeschluss

Aufgrund eines Urteils des Bundesverwaltungsgerichtes zum § 13b BauGB musste der ursprüngliche Bebauungsplan-Entwurf „Thomashardter Straße“ in zwei Bebauungspläne aufgeteilt werden. Der Geltungsbereich „Thomashardter Straße Erweiterung“ war ursprünglich Teil des Bebauungsplans „Thomashardter Straße“ und wurde im Verfahren nach § 13b BauGB aufgestellt. Er wurde in einem separaten Normalverfahren nach BauGB weitergeführt. Der restliche Teil des Bebauungsplans „Thomashardter Straße“ wurde in dem Verfahren nach § 13a BauGB weitergeführt.

Nunmehr ist die Beratung und Abwägung der während der Auslegung eingegangenen Stellungnahmen sowie der Satzungsbeschluss von beiden Bebauungsplänen möglich. Nach Vornahme der Abwägungen hat der Gemeinderat einstimmig beide Bebauungspläne als Satzung beschlossen.

Weihnachtsbäume

Die Gemeinde Lichtenwald stellt jedes Jahr je einen Weihnachtsbaum auf dem Dorfplatz Hegenlohe sowie vor dem Rathaus Thomashardt auf.

In den letzten Jahren waren dies immer wunderschöne Nordmanntannen mit einer Höhe von 6 bis 7 m, die ein Bürger aus Thomashardt aus seiner ehemaligen Weihnachtsbaumplantage zur Verfügung gestellt hat. Die dortigen Restbestände reichen jedoch nur noch für eine Saison aus, dann ist die Bezugsquelle erschöpft.

Nadelbäume aus dem (Gemeinde)Wald sind in der Regel aus der Ferne zwar schön anzuschauen, aber durch benachbarte Bäume im Wuchs beeinträchtigt und somit als Weihnachtsbäume ungeeignet.

Der Gemeinde werden auch regelmäßig von Bürgern Nadelbäume aus Hausgärten als Weihnachtsbäume angeboten, die den jeweiligen Eigentümern zu groß geworden sind. Jedoch konnte hier in den letzten Jahren kein einziger Baum verwendet werden, da ohne Autokran nicht entnehmbar (keine Zufahrtsmöglichkeit für Traktor mit Frontlader).

Neben den Weihnachtsbäumen kommt das jährliche Anbringen und wieder Abnehmen der Lichterketten durch eine Fremdfirma hinzu, was Kosten von zuletzt rund 4.500 € pro Jahr verursacht.

Von Seiten des Bauhofes wurde vorgeschlagen, stattdessen dauerhaft zwei ca. 5 m hohe Nordmanntannen zu pflanzen und mit dauerhafter Weihnachtsbeleuchtung auszustatten. In Hegenlohe könnte dafür ein bestehendes Baumquartier genutzt werden, welches sich unmittelbar neben dem seitherigen Weihnachtsbaumstandort befindet. Ein Stromanschluss ist dort vorhanden.

In Thomashardt könnte das bestehende Baumquartier östlich des Backhauses genutzt werden. Dieses ist recht klein und müsste etwas vergrößert werden, damit der Baum ausreichend Lebensraum und Wasser hat. Der vorhandene Laubbaum hat bereits deutliche Fehlfarben im Sommer, da das Baumquartier in den trockenen Sommern aus heutiger Sicht zu klein ist. Ein Stromanschluss ist unmittelbar daneben im Backhaus vorhanden. Dies hätte den weiteren Vorteil, dass die beiden Besucherparkplätze vor dem Rathaus immer nutzbar wären und nicht mehr für einen Zeitraum von 6 bis 7 Wochen blockiert sind. Weiter wäre dadurch zusätzliche Standfläche für den Adventsmarkt vor dem Rathaus vorhanden. Die Flächeneinbuße vor dem Backhaus durch ein vergrößertes Baumbeet ist aus Sicht der Verwaltung marginal und somit problemlos für den Adventsmarkt.

Für die Pflanzung von zwei Nordmanntannen in Höhe von ca. 5 m, das Räumen und Vorbereiten des Baumquartiers in Hegenlohe sowie das Räumen und Vergrößern des Baumquartiers in Thomashardt würden Aufwendungen in Höhe von rund 15.300 € anfallen.

Das Schmücken mit dauerhafter Weihnachtsbeleuchtung in LED-Technik (die seither verwendeten Ketten sind nicht zur dauerhaften Schmückung geeignet) würde einmalig rund 9.300 € kosten. Das erforderliche Nachschmücken aufgrund Baumwachstum alle ca. 4 Jahre schlägt mit rund 2.700 € zu Buche.

Auf 8 Jahre betrachtet kosten die Erstschmückung und zwei Nachschmückungen rund

15.000 €. Zzgl. der Baumpflanzungen für 15.300 € kommt man hier auf einen Betrag von rund 30.300 €. Das jährliche Schmücken wie bisher kommt bei diesem Zeitraum bereits auf rund 36.000 €; hier sind die Kosten für das jährliche Baumstellen und den Abbau noch nicht enthalten.

Diesen Vorschlag hat der Gemeinderat mehrheitlich abgelehnt. Bürgermeister Rentschler verwies darauf, dass man dann künftig schöne Weihnachtsbäume (bevorzugt Nordmanntannen) für erheblichen Aufwand von Baumschulen liefern lassen muss, was zugleich mit entsprechend hohen Ausgaben verbunden ist.

Beschaffung und Montage von Ultraschall-Wasserzählern

Mit Grundsatz- und Ausschreibungsbeschluss des Gemeinderats vom 25.02.2025 wurde die Betriebsleitung des Eigenbetriebs „Wasserversorgung Lichtenwald“ mit der Ausschreibung der Beschaffung von Ultraschall-Wasserzählern mit aktiver Leckage-Detektion und Funkmodul sowie dem Zähleraustausch beauftragt.

Nach Änderung der vergaberechtlichen Wertgrenzen ist ab dem 01.01.2025 die Direktvergabe von Aufträgen im Bereich von Liefer- und Dienstleistungen bis zu einem Betrag von jeweils 100.000 € (ohne Umsatzsteuer) möglich. Diese Wertgrenzen gelten befristet bis zum 31.12.2026, so dass insoweit von einer formellen Ausschreibung abgesehen wurde.

Die maßgebliche Funktion „Leckage-Detektion“ ist patentiert und wird ausschließlich vom Hersteller Kamstrup angeboten – insoweit bezieht sich die Ausschreibung ausschließlich auf Zähler dieses Herstellers. Das vorliegende Angebot der Landeswasserversorgung für die insgesamt 954 Frischwasserzähler (inklusive Eichgebühr, mikrobiologische Stichprobenprüfung, Plombierschellen und Montagematerial) beziffert sich auf netto 99.774,34 €.

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, die Wasserzähler direkt beim Hersteller oder auch über „Online-Shops“ zu beziehen, wobei außer der Lieferung selbst keine weiteren damit zusammenhängenden Leistungen angeboten werden. Beim Angebot der Landeswasserversorgung handelt es sich um „marktübliche“ Preise; zugleich ist bei der einer Beschaffung über die Landeswasserversorgung sichergestellt, dass während der 12-jährigen Einsatzdauer der Zähler die Betreuung (Stichprobenprüfung, Befundprüfung, usw.) auch gewährleistet ist. Auf die gute und langjährige Zusammenarbeit der Gemeinde mit der Landeswasserversorgung im gesamten Trinkwasserbereich wird an dieser Stelle explizit hingewiesen.

Hiervon getrennt zu betrachten sind die Abwasserabsetzungszähler (z. B. Gartenzähler), die ausschließlich der Bemessung der Abwassergebühren dienen und dem Bereich der Abwasserbeseitigung zuzuordnen sind. Auch diese sollten sinnvollerweise analog den Frischwasserzählern auf die neuen Ultraschallzähler umgestellt werden. Hierfür fallen Ausgaben von rund 15.000 € brutto (kein Vorsteuerabzug möglich) an.

Der bisherige langjährige Dienstleister für die turnusmäßige Eichauswechslung von jährlich rund 150 – 180 Wasserzählern scheidet aus Kapazitätsgründen (Zähleranzahl und Wechselzeitraum) aus. Von Seiten der Landeswasserversorgung wurde die Firma GasGe GmbH empfohlen, welche größere Wechselaktionen zuverlässig umsetzt. Nach dem vorliegenden Angebot liegen die Wechselkosten je „Standardzähler“ bei netto 35,00 € und bei den nur wenigen „Großzählern“ bei 39,00 € bzw. 45,00 € je Stück. Hinzu kommen die Kosten für die eigenständige Kundenbenachrichtigung und Terminvereinbarung von netto 2,40 € je Fall. Hochgerechnet ergibt sich demnach ein Nettobetrag für die Wechselaktion von rund 38.000 €.

Neben der Beschaffung und Montage der Wasserzähler muss für die Auslesung und Datenübertragung direkt von der Firma Kamstrup A/S die hierfür erforderliche Hard- und Software bezogen werden. Entsprechend der vorliegenden Angebote für Hard- und Software, einschließlich Installation und Inbetriebnahme, beziffern sich die Gesamtkosten hierfür auf netto 12.343,28 €.

Diesen Beschaffungen hat der Gemeinderat mehrheitlich zugestimmt.

Annahme von Spenden

Über die Annahme von folgenden Spenden hatte der Gemeinderat gem. § 78 Abs. 4 Gemeindeordnung zu entscheiden:

500 €, SWF Schlotz GmbH, Lichtenwald, Geldspende an die Gemeinde Lichtenwald (Maibaumspange)

400 €, Roos GmbH, Schorndorf-Schlichten, Geldspende an die Gemeinde Lichtenwald (Maibaumspange)

300 €, Schreinerei Mathias Möhrle GmbH, Lichtenwald, Geldspende an die Gemeinde Lichtenwald (Maibaumspange)

500 €, Kreissparkasse Esslingen-Nürtingen, Geldspende an die Gemeinde Lichtenwald (Maibaumspange)

7.994,02 €, Ingenieurbüro Söllner GmbH, Göppingen, Sachspende an den Kindergarten Thomashardt (Spielhaus)

Das Gremium hat einstimmig den Beschluss gefasst, diese Spenden anzunehmen. Der Bürgermeister bedankte sich recht herzlich bei den Spendern für die sehr großzügige Unterstützung der Gemeinde.

Anhang
Dokument
Erscheinung
Reichenbacher Anzeiger
NUSSBAUM+
Ausgabe 20/2025
Hochdorfer Gemeindeanzeiger
NUSSBAUM+
Ausgabe 20/2025

Orte

Hochdorf
Reichenbach an der Fils

Kategorien

Aus den Rathäusern
von Gemeinde Lichtenwald
16.05.2025
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