
Bürgermeister Schweikert begrüßt zunächst die anwesenden Gremiumsmitglieder, Herrn Straub vom Ingenieurbüro VTG Straub und sieben Zuhörer zur ersten Gemeinderatssitzung nach der Sommerpause. Sodann stellt Bürgermeister Schweikert fest, dass die Sitzung ordnungsgemäß einberufen wurde. Hiernach eröffnet er die Sitzung.
Aus aktuellem Anlass geht der Vorsitzende zunächst kurz auf das derzeit brandaktuelle Thema rund um die im Raum stehenden Finanzierungsschwierigkeiten beim Neubauprojekt des A8-Albaufstieges ein. Als am vergangenen Donnerstagnachmittag die Neuigkeiten über sich eventuell ergebende Finanzierungsschwierigkeiten bekannt wurden, habe er sich im ersten Moment regelrecht vor den Kopf gestoßen gefühlt. Dass das Thema nun jedoch sofort auf höchster politischer Ebene Reaktionen hervorgerufen habe und dort parteiübergreifend eine Finanzierungszusage für eines der größten Infrastrukturprojekte in ganz Süddeutschland gefordert wurde, sieht er als positiv an. Nichtsdestotrotz muss seiner Meinung nach der Aufschrei der Bevölkerung endlich „oben bei den Entscheidern in Berlin ankommen“. Aus diesem Grund ist gemeinsam mit Bürgermeistern der gesamten Raumschaft eine Protestaktion am Wochenende erstmalig bei der Autobahnmeisterei in Dornstadt stattfindenden Tag der Autobahn geplant. Hier wolle man geschlossen für das Projekt Flagge zeigen.
Ein Bürger bemängelt, dass an der Sickenbühlhalle immer wieder größere Fahrzeuge und Anhänger über einen langen Zeitraum abgestellt werden.
Die Verwaltung erklärt, dass das Problem bekannt sei. Man habe daher bereits seit Längerem eine Beschilderung des Sickenbühlhallenparkplatzes als „reinen Pkw-Parkplatz“ beim Straßenverkehrsamt beantragt. Im August fand schließlich im Rahmen einer Verkehrsschau eine Vorortbeschau des Parkplatzes statt. Von Seiten des Straßenverkehrsamtes und der Polizei wurden keine Bedenken hinsichtlich der beantragten Ausschilderung geäußert. Sobald das Protokoll mit den verkehrsrechtlichen Anordnungen vorliegt, kann eine entsprechende Beschilderung erfolgen. Ab diesem Zeitpunkt ist das Abstellen von Anhängern und Lkw per se verboten. Die Verwaltung weist in diesem Zusammenhang jedoch darauf hin, dass es hier vor allem in der Anfangsphase zu Verdrängungseffekten kommen kann.
Ein Bürger erkundigt sich, weshalb die Modellierung bei der Erweiterung des Gewerbegebietes Erlenbach auf Kosten der Gemeinde durchgeführt wird.
Der Vorsitzende erklärt, dass es sich hierbei um eine politische Entscheidung des Gemeinderates gehandelt habe. Der Gemeinderat habe es sich hierbei nicht einfach gemacht. Nach langen und intensiven Diskussionen entschloss sich das Gremium jedoch dafür, dass man die Lammbrauerei unbedingt im Ort halten wolle und sagte daher eine Modellierung der vorderen Gewerbefläche zu.
Ein Bürger erkundigt sich, ob im Rahmen der Änderung des Bebauungsplanes Rechbergstraße auch ein Kreisverkehr möglich wäre. Dies würde seiner Meinung nach eine deutliche Entschleunigung des Verkehrs von Mühlhausen kommend hervorrufen und somit zu mehr Sicherheit am Ortseingang führen.
Der Vorsitzende erklärt, dass dies nachher im Rahmen des Tagesordnungspunktes zur Änderung des Bebauungsplanes Rechbergstraße noch von Herrn Straub vom Büro VTG Straub erläutert werde.
Der Vorsitzende erläutert kurz die Bauvoranfrage. Demnach möchten die Bauherren klären, ob der geplante Baukörper mit einem Pultdach genehmigungsfähig wäre. Wie bereits in der Sitzung vom 29.07.25 erläutert, schreibt der im Bereich des Schützenweges gültige Bebauungsplan „Kauzengrund“ für Häuser als Dachform ein Satteldach vor. Da bereits bei ähnlichen Bauvorhaben Befreiungen von der Dachform erteilt wurden, kann er sich auch in diesem Falle eine Befreiung vorstellen.
In der Folge erklärt ein Gremiumsmitglied, dass er mit der geplanten Firstrichtung nicht einverstanden sei. Man solle diese daher drehen. Auch hält er generell einen Vororttermin für sinnvoll. Da das Gebäude nachher sehr hoch sei, müsse man zudem die Firsthöhe regeln.
Aus Sicht des Vorsitzenden ist kein Vororttermin notwendig, jedoch könne man hierüber gerne abstimmen. Da der Bebauungsplan hier ausdrücklich zwei Vollgeschosse erlaube, wäre bei Einhaltung des vorgeschriebenen Satteldaches mit einer Neigung von 30 bis 36 Grad zudem eine noch deutlich größere Gebäudehöhe als nun beantragt möglich.
In der Folge wird der Antrag auf einen Vororttermin bei zwei Stimmen dafür, vier Enthaltungen und fünf Gegenstimmen abgelehnt.
Hiernach stimmt das Gremium bei neun Stimmen dafür und einer Gegenstimme für die Zulassung eines Pultdaches bei dem geplanten Vierfamilienhaus.
Bürgermeister Schweikert erklärt, dass auf Grundlage der im Juni erfolgten Gremiumsdiskussion der Bauantrag zur Erweiterung des Feuerwehrhauses durch einen Anbau sowie die Installation eines Aufzuges erstellt wurde. Hinsichtlich des Einvernehmens gilt im Bereich der Göppinger Straße 5 der einfache Bebauungsplan „Abgrenzung zur A 8“. Dies bedeutet, dass in diesem Bebauungsplan lediglich die Baugrenzen bzw. die Baufenster geregelt werden. Für die weiteren Bestandteile des Einvernehmens gelten die Voraussetzungen des Einfügens nach § 34 BauGB.
Wie aus dem Lageplan ersichtlich ist, überschreitet das Vorhaben klar das festgesetzte Baufenster bzw. große Teile des Feuerwehrhauses wurden bereits außerhalb des Baufensters errichtet. Im Rahmen einer vor einigen Jahren positiv beschiedenen Bauvoranfrage wurde für einen möglichen Anbau jedoch das Einverständnis der Bundesfernstraßenverwaltung für eine Baufensterüberschreitung eingeholt. Ebenfalls fügt sich der Anbau sowie der Aufzug nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Eigenart der näheren Umgebung ein.
In der anschließenden Gremiumsdiskussion erklärt ein Gemeinderat, dass er dem Baugesuch grundsätzlich zustimmen könne. Da er den Aufzug jedoch für sehr kostspielig hält, müsse man hier noch einen separaten Baubeschluss fassen.
Der Vorsitzende erklärt, dass am heutigen Tage lediglich über das Einvernehmen entschieden werde. Nach dem Erhalt der Baugenehmigung sei selbstverständlich noch ein separater Baubeschluss zu fassen.
Hiernach erteilt das Gremium dem Baugesuch einstimmig das Einvernehmen nach § 34 BauGB.
Bürgermeister Schweikert begrüßt zu diesem Punkt Herrn Straub vom Büro VTG Straub und übergibt sodann das Wort an ihn zur Vorstellung der geplanten Bebauungsplanänderung.
Herr Straub geht hiernach direkt auf die von dem Bürger eingangs aufgeworfene Frage hinsichtlich eines Kreisverkehrs ein. Demnach war es zunächst auch von Seiten der Gemeinde ein großer Wunsch, die Anbindung an das Gewerbegebiet zukünftig durch einen Kreisverkehr bewerkstelligen zu können. Nach ersten Abstimmungsgesprächen mit den Fachbehörden des Landratsamtes und des Regierungspräsidiums mussten diese Pläne jedoch recht schnell verworfen werden. Der Hauptgrund hierfür ist, dass es sich bei einem Kreisverkehr an dieser Stelle aus straßenverkehrsrechtlicher Sicht um einen außerörtlichen Kreisverkehr handeln würde. Diese haben ein wesentlich größeres Ausmaß als innerörtliche Kreisverkehre. Die hierfür notwendigen Flächen zur Erstellung des Kreisverkehrs und Führung der Landstraße stehen an dieser Stelle jedoch schlichtweg nicht zur Verfügung. Anstatt des Kreisverkehrs wird daher in den Plänen nun eine Abbiegespur vorgeschlagen.
Von mehreren Gemeinderäten wird eine Linkabbiegespur von Gruibingen kommend in Richtung Bikepark eingefordert. So brauche man diese einerseits zwingend für den landwirtschaftlichen Verkehr. Andererseits sei diese auch für eine spätere Erschließung des Gewerbegebietes Breitwiesen II zwingend erforderlich.
Herr Straub antwortet, dass die Linksabbiegespur von Seiten des Regierungspräsidiums kritisch gesehen wird. Von deren Seite wird an dieser Stelle aus Sicherheitsgründen eine Querungshilfe für Fußgänger gefordert. Sofern vom Gemeinderat jedoch eine Linksabbiegespur gefordert werde, so könne er dies auch noch im zeichnerischen Teil ändern. Hier sind dann jedoch entsprechende Stellungnahmen des Regierungspräsidiums zu erwarten.
Ein weiterer Gemeinderat pocht auf die Darstellung einer Linksabbiegespur. So sei dieser allein schon zur Gewährleistung der Sicherheit dringend notwendig.
Eine Gemeinderätin gibt jedoch zu Bedenken, dass man das Unfallrisiko bei Querungen von Fußgängern nicht unterschätzen dürfe.
Hinsichtlich des Textteils erkundigt sich ein Gemeinderat, weshalb hier Vergnügungsstätten per se ausgeschlossen werden. Ein anderer Gemeinderat findet zudem, dass man auch Einzelhandelsbetriebe im Plangebiet zulassen solle.
Herr Straub erklärt, dass er Vergnügungsstätten noch aufnehmen könne. Er empfiehlt jedoch, diese nur ausnahmsweise zuzulassen. Somit wäre sichergestellt, dass der Gemeinderat bei einer konkreten Anfrage in jedem Falle noch die Entscheidungshoheit innehat. Hinsichtlich der Aufnahme des Einzelhandels erklärt er, dass es hier eventuell Probleme von Seiten der Region Stuttgart geben könne. Demnach sei eine Großflächigkeit bzw. eine Agglomeration in jedem Falle auszuschließen. Seiner Meinung nach könne man
jedoch mit einer Einzelhandelsverkaufsfläche von bis zu 600 m² in das Änderungsverfahren hineingehen und die jeweiligen Stellungnahmen abwarten.
Das Gremium zeigt sich mit dieser Vorgehensweise einverstanden.
Des Weiteren sieht die Bebauungsplanänderung eine Anhebung der maximalen Gebäudehöhe auf 13 Meter vor.
Da eine solche Höhe heute für einen modernen Industriebau mit einer Kranschiene erforderlich ist, ist der Gemeinderat auch hiermit einverstanden.
Nach Abschluss der Diskussion fasst der Gemeinderat folgende einstimmige Beschlüsse:
1. Der Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes „Rechbergstraße, 2. Änderung“ wird gefasst. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist dem beigefügten Lageplan zum Aufstellungsbeschluss, gefertigt von VTG Straub mbH, Datum 16.09.2025, Maßstab 1:1.000 zu entnehmen.
2. Der vom Ingenieurbüro VTG Straub gefertigte Vorentwurf des Bebauungsplanes „Rechbergstraße, 2. Änderung“ mit Planzeichnung, textlichen Festsetzungen sowie örtlichen Bauvorschriften und Begründung, jeweils in der Fassung vom 16.09.2025, wird vom Gemeinderat gebilligt und beschlossen. In den Vorentwurf sind jedoch auf Forderung des Gemeinderates noch folgende Punkte einzuarbeiten bzw. abzuändern:
– Aufgrund des landwirtschaftlichen Verkehrs und des zukünftigen Gewerbegebietes Breitwiesen II ist im zeichnerischen Teil eine Linksabbiegespur darzustellen. Auf die Fußgängerquerungshilfe soll vorerst verzichtet werden.
– Im Textteil sollen sowohl Vergnügungsstätten als auch Einzelhandelsbetriebe mit einer Gesamtverkaufsfläche von 600 m² ausnahmsweise zugelassen werden.
3. Das für den Grundstückseigentümer und Bauherr tätige Ingenieurbüro wird beauftragt, die frühzeitige Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB in Abstimmung mit der Verwaltung durchzuführen.
Die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 1 BauGB wird in Form einer einmonatigen Planauslage mit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung durchgeführt.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, die Beschlüsse des Gemeinderates öffentlich bekannt zu geben.