Flächennutzungsplan 2037 - Planungen für die Gemeinde Bösingen
Empfehlungsbeschluss an den GVV Villingendorf
Sachverhalt:
Die Gemeinde Bösingen mit OT Herrenzimmern ist Mitglied des Gemeindeverwaltungsverbandes Villingendorf (GVV Villingendorf). Das beschließende Organ für den Flächennutzungsplan 2037 (FNP 2037) ist der GVV Villingendorf.
Der Flächennutzungsplan ist gemäß § 5 Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen. Die Beteiligung der Öffentlichkeit (Bürger, Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange) hat in zwei Verfahrensstufen, der Frühzeitigen Beteiligung und der Offenlage, zu erfolgen.
Der Beschluss des GVV Villingendorf über die Frühzeitige Beteiligung ist auf den 15. April 2025 terminiert.
„Im Flächennutzungsplan ist für das ganze Gemeindegebiet die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde in den Grundzügen darzustellen.“ § 5 Abs. 1. BauGB Bebauungspläne werden in der Regel aus den Darstellungen des FNP entwickelt.
Genehmigungsbehörde für den FNP 2037 ist das Landratsamt Rottweil. Maßgeblichen Einfluss auf die Genehmigung des Flächennutzungsplans übt das Regierungspräsidium Freiburg aus. Gegenüber kleineren Gemeinden übt das Regierungspräsidium eine stringente Flächenpolitik aus, die auf einen sparsamen Umgang mit Flächen zielt.
PlanungszieleimBereichWohnenundArbeitenimBereichderGemeindeBösingen:
Wohnen
ImEntwurfdesFNP2037sindneugeplanteWohnbauflächen(W)undGemischteBauflächen(M)dargestellt.
InBösingen:
ImOTHerrenzimmern:
b) AusdemrechtswirksamenFNP-4.PunktuelleFortschreibungwurdenindenEntwurfdesFNP2037folgendePlangebieteübernommen:
InBösingen:
ImOTHerrenzimmern:
ZuberücksichtigensindinbestehendenWohn-undMischgebietenfolgendeFlächenreserven.
VerfügbareBauplätzewurdenzu100%angesetzt, dieaktuellnichtverfügbarenBauplätzewurdenmiteinerVerfügbarkeitvon1,5%proJahrberechnet.
Mischgebietewerdengenerellnurzu50 %angesetzt.ZielderBaunutzungsverordnung(BauNVO)isteineMischungausWohnenundArbeiten:
InBösingen:
InHerrenzimmern:
- - >Diessindinsgesamtca.99unbebaute,jedochbebaubareFlächen.
Gewerbe
ImEntwurfdesFNP2037sindfolgendeneugeplanteGewerblicheBauflächen(G)
dargestellt:
InBösingen:
ZuberücksichtigensindinbestehendenGewerbegebietenfolgendeFlächenreserven:
InBösingen:
InHerrenzimmern:
Beratung:
BürgermeisterHerrSchusterbegrüßtzudiesemTagesordnungspunktHerrnGroßeScharrmann,welcherdieDurchführungderErstellungdesFNP2037aufEbenedesGemeindeverwaltungsverbandesVillingendorfbegleitet.
HerrSchustermachtevorabdeutlich,warumdiesessehrumfangreicheundarbeitsintensiveProjektfürdieGemeindeBösingensehrwichtigsei.Ererklärt,dassmanimvorliegenden Werkdargestellthabe,welchenBedarfdieGemeindeBösingenperspektivischbiszumJahr2037anWohnbau-undGewerbeflächehabenwird.
ManrechnemiteinerrechnerischenEinwohnerzunahmevon544EinwohnerinnenundEinwohnerinderGesamtgemeindeBösingen.Dieswürdedazuführen,dasseinzusätzlicherFlächenbedarfinderGesamtgemeindevon10,8habenötigtwerde.DasGremiumhabesichbereitsinderKlausurtagungmitdiesemThemabeschäftigt.InderPlanungenthaltenseiendieWohnbaugebieteBerg,ReutewiesenundBirkenweginBösingenunddieWohnbaugebieteBüscheck,LaubteileNordundHochheiminHerrenzimmern.
ImBereichderWohnbebauungseienebenfallsindenbeidenOrtsteileninsgesamt99unbebaute,jedochbebaubareprivateFlächenvorhanden.DieswürdedenpolitischenGrundsatzdervorrangigenWeiterentwicklungderinnerörtlichenEntwicklungauchinunsererGemeindeunterstreichen.ManmüsseunbedingtdieinnerörtlicheBebauungintensivierenundunbebauteFlächenbebaubarmachen.ManhabesichimFNP2037dasambitionierteZielgesetzt,jährlich1,5%dieserFlächenbebaubarzumachen.
DurchdieNeuausweisungderWohnbaugebieteReutewiesen,Büscheck,LaubteileNordundHochheimwerdemanzwarFlächenüberdemerrechnetenBedarfausweisen,müssejedochdringenddieErschließungneuerWohnbauflächenanstreben.
Ebenfallsseiessehrwichtig,dieAusweisungvonGewerbeflächenanzugehen.DiebereitsdurchgeführtenErschließungenimBereichderGewerbeflächenhabebereitszueinerErhöhungvonBeschäftigteninunsererGemeindegeführt,wasfürunssehrpositivundwichtigsei.
FürdieGemeindeBösingenseieinBedarfvon7haGewerbeflächenerrechnetworden.Manhabeinsgesamt8haFlächenausgewiesen.DieangestrebteZentralisierungdesGewerbesimPfarrbrühlBösingenwerdedurchdievorgelegtePlanungnochmalsdeutlich.
Erseisichsicher,dassmanmitdervorgelegtenPlanungeineseriöseundguteGrundlagegeschaffenhabe,umimnächstenSchrittmitdemLandratsamtRottweilunddemRegierungspräsidiumFreiburgindenAustauschgehenzukönnen.
DerFlächennutzungsplanwerdevomGemeindeverwaltungsverbandVillingendorffürdiebeidenGemeindenBösingenundVillingendorfaufgestellt.NachdemAufstellungsbeschlusswerdedieserinzweiPhasenausgelegtundvoraussichtlichEnde2025verabschiedet.
HerrGroßeScharrmannmachteinderSitzungnochmalsdenweiterenVerlaufdesVerfahrensdeutlichundstrebtebenfallsdieFertigstellungEnde2025an.
AusdemGremiumwurdedieFragegestellt,obimvorliegendenPlanungsentwurfauchFlächenfürWindenergieanlagenausgewiesenwordensindundobmandieseggfls.nachträglichausweisenkönne,soferndiesebenötigtwerden.
BürgermeisterSchustererklärtdaraufhin,dassmomentanimBereichderGemeindeBösingenkeinesolchenFlächenausgewiesenseien.ImBereichVillingendorfhabemanaußerhalbdesWindvorranggebietesFlächenimBereichHochwald/Hülbbergausgewiesen.Diesewerdenauchweiterhinaufgenommen.InderGemeindeBösingenresultierendiePlanungenaufGrundlagederdurchdenRegionalverbandausgewiesenenVorranggebieten.SofernweitereFlächenbenötigtwerdensollten,könntendieseauchimNachgangdurcheinepunktuelleÄnderungaufgenommenwerden.
AbschließendmachtBürgermeisterSchusternochmalsdeutlich,dasseingesundesWachstumfürdieGemeindeBösingenwichtigsei.AufdieserGrundlageseidervorliegendeEntwurfausgearbeitetworden.
DerGemeinderatfassteinstimmigfolgendenBeschluss:
1. DerGemeinderatnimmtdenEntwurfdesFNP2037mitdendieGemeindeBösingenmitOTHerrenzimmernbetreffendenPunktenzurKenntnis.
2. DerGemeinderatstimmtderÜbernahmederSitzungs-Anlagen1bis6indenFlächennutzungsplan2037zurFrühzeitigenBeteiligungderBürger,BehördenundsonstigenTrägeröffentlicherBelangezu.