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GR Sitzungsbericht v. 20.03.25

Bericht zur Gemeinderatssitzung vom 20.03.2025 Zu Punkt 1) Flächennutzungsplan 2037 - Planungen für die Gemeinde Bösingen Empfehlungsbeschluss...

Bericht zur Gemeinderatssitzung vom 20.03.2025

Zu Punkt 1)

Flächennutzungsplan 2037 - Planungen für die Gemeinde Bösingen
Empfehlungsbeschluss an den GVV Villingendorf


Sachverhalt:
Die Gemeinde Bösingen mit OT Herrenzimmern ist Mitglied des Gemeindeverwaltungsverbandes Villingendorf (GVV Villingendorf). Das beschließende Organ für den Flächennutzungsplan 2037 (FNP 2037) ist der GVV Villingendorf.
Der Flächennutzungsplan ist gemäß § 5 Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen. Die Beteiligung der Öffentlichkeit (Bürger, Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange) hat in zwei Verfahrensstufen, der Frühzeitigen Beteiligung und der Offenlage, zu erfolgen.
Der Beschluss des GVV Villingendorf über die Frühzeitige Beteiligung ist auf den 15. April 2025 terminiert.
„Im Flächennutzungsplan ist für das ganze Gemeindegebiet die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde in den Grundzügen darzustellen.“ § 5 Abs. 1. BauGB Bebauungspläne werden in der Regel aus den Darstellungen des FNP entwickelt.
Genehmigungsbehörde für den FNP 2037 ist das Landratsamt Rottweil. Maßgeblichen Einfluss auf die Genehmigung des Flächennutzungsplans übt das Regierungspräsidium Freiburg aus. Gegenüber kleineren Gemeinden übt das Regierungspräsidium eine stringente Flächenpolitik aus, die auf einen sparsamen Umgang mit Flächen zielt.

PlanungszieleimBereichWohnenundArbeitenimBereichderGemeindeBösingen:

Wohnen

ImEntwurfdesFNP2037sindneugeplanteWohnbauflächen(W)undGemischteBauflächen(M)dargestellt.

InBösingen:

  • WReutewiesenmit2,20ha
  • WBirkenwegWestIIImit0,24ha

ImOTHerrenzimmern:

  • WBüscheckmit2,65ha
  • WLaubteileNordmit2,53ha
  • WHochheimmit1,00ha

b) AusdemrechtswirksamenFNP-4.PunktuelleFortschreibungwurdenindenEntwurfdesFNP2037folgendePlangebieteübernommen:

InBösingen:

  • WBergVImit3,04ha

ImOTHerrenzimmern:

  • Keine

ZuberücksichtigensindinbestehendenWohn-undMischgebietenfolgendeFlächenreserven.

VerfügbareBauplätzewurdenzu100%angesetzt, dieaktuellnichtverfügbarenBauplätzewurdenmiteinerVerfügbarkeitvon1,5%proJahrberechnet.

Mischgebietewerdengenerellnurzu50 %angesetzt.ZielderBaunutzungsverordnung(BauNVO)isteineMischungausWohnenundArbeiten:

InBösingen:

  • WundM:Nichtverfügbar4,27ha
  • WundM:Verfügbar0,11ha

InHerrenzimmern:

  • WundM:Nichtverfügbar1,66ha
  • WundM:Verfügbar0,00ha

- - >Diessindinsgesamtca.99unbebaute,jedochbebaubareFlächen.

Gewerbe

ImEntwurfdesFNP2037sindfolgendeneugeplanteGewerblicheBauflächen(G)

dargestellt:

InBösingen:

  • GPfarrbrühlNordostmit0,94ha,
    davonallerdings0,44haausdemFNP-4.PunktuelleFortschreibungübernommen,gesamtesPlangebiet1,38ha.
  • GPfarrbrühlII-3.Änderungund2.Erweiterungmit1,14ha

ZuberücksichtigensindinbestehendenGewerbegebietenfolgendeFlächenreserven:

InBösingen:

  • Bebauungsplan„Pfarrbrühl1.Änderungund1.Erweiterung“mit1,97ha

InHerrenzimmern:

  • Bebauungsplan„Brühl-1.Änderung“mit0,66ha
  • Bereich„Wiesenstraße/Porschestraße“mit0,46ha

Beratung:

BürgermeisterHerrSchusterbegrüßtzudiesemTagesordnungspunktHerrnGroßeScharrmann,welcherdieDurchführungderErstellungdesFNP2037aufEbenedesGemeindeverwaltungsverbandesVillingendorfbegleitet.

HerrSchustermachtevorabdeutlich,warumdiesessehrumfangreicheundarbeitsintensiveProjektfürdieGemeindeBösingensehrwichtigsei.Ererklärt,dassmanimvorliegenden Werkdargestellthabe,welchenBedarfdieGemeindeBösingenperspektivischbiszumJahr2037anWohnbau-undGewerbeflächehabenwird.

ManrechnemiteinerrechnerischenEinwohnerzunahmevon544EinwohnerinnenundEinwohnerinderGesamtgemeindeBösingen.Dieswürdedazuführen,dasseinzusätzlicherFlächenbedarfinderGesamtgemeindevon10,8habenötigtwerde.DasGremiumhabesichbereitsinderKlausurtagungmitdiesemThemabeschäftigt.InderPlanungenthaltenseiendieWohnbaugebieteBerg,ReutewiesenundBirkenweginBösingenunddieWohnbaugebieteBüscheck,LaubteileNordundHochheiminHerrenzimmern.

ImBereichderWohnbebauungseienebenfallsindenbeidenOrtsteileninsgesamt99unbebaute,jedochbebaubareprivateFlächenvorhanden.DieswürdedenpolitischenGrundsatzdervorrangigenWeiterentwicklungderinnerörtlichenEntwicklungauchinunsererGemeindeunterstreichen.ManmüsseunbedingtdieinnerörtlicheBebauungintensivierenundunbebauteFlächenbebaubarmachen.ManhabesichimFNP2037dasambitionierteZielgesetzt,jährlich1,5%dieserFlächenbebaubarzumachen.

DurchdieNeuausweisungderWohnbaugebieteReutewiesen,Büscheck,LaubteileNordundHochheimwerdemanzwarFlächenüberdemerrechnetenBedarfausweisen,müssejedochdringenddieErschließungneuerWohnbauflächenanstreben.

Ebenfallsseiessehrwichtig,dieAusweisungvonGewerbeflächenanzugehen.DiebereitsdurchgeführtenErschließungenimBereichderGewerbeflächenhabebereitszueinerErhöhungvonBeschäftigteninunsererGemeindegeführt,wasfürunssehrpositivundwichtigsei.

FürdieGemeindeBösingenseieinBedarfvon7haGewerbeflächenerrechnetworden.Manhabeinsgesamt8haFlächenausgewiesen.DieangestrebteZentralisierungdesGewerbesimPfarrbrühlBösingenwerdedurchdievorgelegtePlanungnochmalsdeutlich.

Erseisichsicher,dassmanmitdervorgelegtenPlanungeineseriöseundguteGrundlagegeschaffenhabe,umimnächstenSchrittmitdemLandratsamtRottweilunddemRegierungspräsidiumFreiburgindenAustauschgehenzukönnen.

DerFlächennutzungsplanwerdevomGemeindeverwaltungsverbandVillingendorffürdiebeidenGemeindenBösingenundVillingendorfaufgestellt.NachdemAufstellungsbeschlusswerdedieserinzweiPhasenausgelegtundvoraussichtlichEnde2025verabschiedet.

HerrGroßeScharrmannmachteinderSitzungnochmalsdenweiterenVerlaufdesVerfahrensdeutlichundstrebtebenfallsdieFertigstellungEnde2025an.

AusdemGremiumwurdedieFragegestellt,obimvorliegendenPlanungsentwurfauchFlächenfürWindenergieanlagenausgewiesenwordensindundobmandieseggfls.nachträglichausweisenkönne,soferndiesebenötigtwerden.

BürgermeisterSchustererklärtdaraufhin,dassmomentanimBereichderGemeindeBösingenkeinesolchenFlächenausgewiesenseien.ImBereichVillingendorfhabemanaußerhalbdesWindvorranggebietesFlächenimBereichHochwald/Hülbbergausgewiesen.Diesewerdenauchweiterhinaufgenommen.InderGemeindeBösingenresultierendiePlanungenaufGrundlagederdurchdenRegionalverbandausgewiesenenVorranggebieten.SofernweitereFlächenbenötigtwerdensollten,könntendieseauchimNachgangdurcheinepunktuelleÄnderungaufgenommenwerden.

AbschließendmachtBürgermeisterSchusternochmalsdeutlich,dasseingesundesWachstumfürdieGemeindeBösingenwichtigsei.AufdieserGrundlageseidervorliegendeEntwurfausgearbeitetworden.

Beschluss:

DerGemeinderatfassteinstimmigfolgendenBeschluss:

1. DerGemeinderatnimmtdenEntwurfdesFNP2037mitdendieGemeindeBösingenmitOTHerrenzimmernbetreffendenPunktenzurKenntnis.

2. DerGemeinderatstimmtderÜbernahmederSitzungs-Anlagen1bis6indenFlächennutzungsplan2037zurFrühzeitigenBeteiligungderBürger,BehördenundsonstigenTrägeröffentlicherBelangezu.

Erscheinung
Amtsblatt Bösingen Herrenzimmern
NUSSBAUM+
Ausgabe 13/2025
von Gemeinde Bösingen
27.03.2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.

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