Die Stadt hat die Unterhaltspflicht für Gewässer 2. Ordnung und Entwässerungsgräben. In der Regel müssen solche Gräben in mehrjährigem Rhythmus geräumt werden, damit die Funktionsfähigkeit der Drainagen gegeben ist. Um die in den Gewässern lebenden Organismen zu schonen, können die Grabenpflegearbeiten nur in der Zeit von Mitte Oktober bis Ende November stattfinden. Die Grabenräumung soll immer in Abschnitten erfolgen, die im Regelfall nicht länger als 500 m sind. Außerhalb dieser Zeit kann nur die punktuelle Beseitigung von Abflusshindernissen vorgenommen werden.
Die einzelnen Unterhaltungsmaßnahmen werden von den Technischen Diensten der Stadt Donaueschingen in enger Abstimmung mit dem Umweltbüro des Gemeindeverwaltungsverbandes geplant.
Landwirte, die Hinweise auf Gräben mit Unterhaltsbedarf haben, sollen diese mit möglichst genauer Lagebezeichnung melden. Diese Meldungen werden nach Dringlichkeit geordnet und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel fortlaufend abgearbeitet.
Damit die entsprechenden Planungen und Ausschreibungen erstellt werden können, sollten die notwendigen Unterhaltungsarbeiten bis zum 22. Mai 2026 bei den Ortsverwaltungen bzw. direkt bei den Technischen Diensten, Tel. 0771 857-411 oder per E-Mail an
technische-dienste@donaueschingen.de gemeldet werden.
Auch Hinweise zu notwendigen Unterhaltungsmaßnahmen an den städtischen Wirtschaftswegen können bei den Ortsverwaltungen oder bei den Technischen Diensten gemeldet werden.