Die Witterungseinflüsse des Winters können ebenso wie an Bauwerken auch an Grabmalen Schäden verursachen. Bereits aufgetretene Unfälle beweisen, dass dadurch die Sicherheit auf den Friedhöfen beeinträchtig wird. Für Unfälle oder Sachschäden, die durch schadhafte oder nicht mehr standfeste Grabmale hervorgerufen werden, haften die Nutzungsberechtigten der Grabstätte.
Nach der Friedhofsatzung der Stadt Karlsruhe sind Grabmale dauerhaft zu gründen. Die Mitarbeiter des Bauhofs Stupferich haben in den letzten Tagen die Standfestigkeit der Grabmale überprüft. Schräg stehende oder mit dem Fundament bzw. Sockel nicht mehr fest verbundene Grabmale müssen aufgerichtet und standsicher befestigt werden. Nicht sicher befestigte Grabmale wurden mit einem Aufkleber versehen und die Nutzungsberechtigten angeschrieben, damit sie die Befestigung vornehmen. Wegen der von Grabsteinen ausgehenden Gefahren bedarf die standsichere Befestigung einer fachkundigen Bearbeitung durch ein zugelassenes Fachunternehmen.