Aus den Rathäusern

Grabmalprüfung

Die Gemeinden sind durch die einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften verpflichtet, die Standfestigkeit von allen Grabmalen mindestens einmal jährlich...

Die Gemeinden sind durch die einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften verpflichtet, die Standfestigkeit von allen Grabmalen mindestens einmal jährlich zu überprüfen. Die Grabmalprüfung soll dafür sorgen, die Sicherheit von allen Friedhofsbesuchern zu gewährleisten. Im Zeitraum vom 10. bis 11. Juni 2025 wird die Prüfung der Grabmale auf den gemeindlichen Friedhöfen in Haßmersheim, Hochhausen und Neckarmühlbach durch das Fachunternehmen Grabmalprüfung Becker & Weißbach GbR durchgeführt.

Die Prüfung erfolgt durch ein vorgeschriebenes Verfahren mit speziellen Prüfgeräten. Es erfolgt also i.d.R. keine manuelle Prüfung durch Rütteln, Wackeln oder Ähnlichem. Sollte das Fachunternehmen einen Mangel an der Standfestigkeit feststellen, werden die nutzungsberechtigten Hinterbliebenen entsprechend unterrichtet.

Wir bitten um Verständnis für diese unabweisbare Maßnahme im Namen der Sicherheit der Friedhofsbesucher.

Erscheinung
Amtsblatt mit Ortsnachrichten der Gemeinde Haßmersheim
NUSSBAUM+
Ausgabe 23/2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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