Gemeinde Neuhausen auf den Fildern
73765 Neuhausen auf den Fildern
Aus den Rathäusern

Grabmalüberprüfung am 29.04.2025

Aufgrund der einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften ist die Gemeinde gesetzlich verpflichtet, die Standfestigkeit der Grabmale auf den gemeindeeigenen...

Aufgrund der einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften ist die Gemeinde gesetzlich verpflichtet, die Standfestigkeit der Grabmale auf den gemeindeeigenen Friedhöfen mindestens einmal jährlich zu überprüfen. Leider ereignet es sich recht häufig, dass Grabsteine umstürzen und dadurch erhebliche Personenschäden, oft sogar mit Todesfolge, verursacht werden. Der Grund dafür kann in nicht standsicher errichteten Grabmalen liegen, wenn etwa die Verdübelung zwischen Grabmal und Sockel mangelhaft vorgenommen worden ist. Eine weitere Ursache kann aber auch sein, dass die Standfestigkeit nachträglich durch Witterungseinflüsse oder das Senken des umliegenden Erdreichs nach dem Zusammenbrechen des Sarges verloren geht. Die Unfallverhütungsvorschriften für Friedhöfe sollen dafür sorgen, die Sicherheit sowohl für die auf dem Friedhof Beschäftigten als auch für Friedhofsbesucher zu gewährleisten. Kinder und ältere Menschen sind hier besonders gefährdet. Gemäß der Unfallverhütungsvorschriften 4.7 § 9 der Gartenbau – GB, Kassel, muss die Prüfung nach einem festgelegten Verfahren durchgeführt werden. Sie wird nicht durch Hin- und Herrütteln vorgenommen, denn dadurch würden die Grabsteine losgerissen werden. Bei der Prüfung, die am 29.04. durchgeführt wird, wird der Grabstein mit dem Prüfgerät am oberen Ende der Breitseite mit einer Druckkraft von 300 Newton (das entspricht etwa 50 kg) belastet. Ein ordnungsgemäß aufgestellter Grabstein darf nach Ansicht aller Experten bei dieser Prüfmethode nicht schwanken oder gar umfallen. Grabmale, die den Vorschriften nicht entsprechen, werden mit einem entsprechenden Warnaufkleber versehen. Die Nutzungsberechtigten erhalten eine schriftliche Aufforderung, die Standsicherheit des Grabmals wiederherstellen zu lassen. Der Gemeinde ist der Nachweis zu erbringen, dass eine ordnungsgemäße Instandsetzung durch eine Fachfirma stattgefunden hat. Ist Gefahr für Leib und Leben der Friedhofsbesucher gegeben, zum Beispiel wenn das Grabmal ganz und gar standunsicher ist und umzustürzen droht, wird es mit einem zusätzlichen, leuchtend roten Aufkleber gekennzeichnet und aus Sicherheitsgründen vom Personal des Bauhofs/Friedhofs umgelegt. In diesem Zusammenhang wird nochmals darauf hingewiesen, dass die Nutzungsberechtigten von Grabstellen für Schäden, die durch Umfallen des eigenen Grabsteins an Personen oder Sachen entstehen, voll haften. Aus diesem Grund ist die Überprüfung der Standfestigkeit durch die Gemeinde auch im Sinne der Nutzungsberechtigten zu sehen, weil dadurch solchen Unfällen vorgebeugt wird.

Die Überprüfungsaktion findet am 29.04.2025 statt.

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Neuhausen Aktuell
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Ausgabe 17/2025

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