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Gräber abräumen auf dem Friedhof Kohlbrunnen

Auf dem Friedhof Kohlbrunnen müssen/können folgende Gräber abgeräumt werden, wenn die entsprechende Ruhezeit abgelaufen ist: Grabbezeichnung...

Auf dem Friedhof Kohlbrunnen müssen/können folgende Gräber abgeräumt werden, wenn die entsprechende Ruhezeit abgelaufen ist:

Grabbezeichnung

Das Grab muss abgeräumt werden bei Bestattung im Jahr:

Das Grab kann abgeräumt werden bei Bestattung im Jahr:

Einzelgrab

(Reihengrab)

1999

2000

Urneneinzelgrab

(Urnenreihengrab)

2009

---

Urnenstele2009

Familiengrab Zweitbelegung

(Erdbestattung)

1999

2000 – 2004 *

Familiengrab Zweitbelegung

(Urne)

2009

---

* Entsprechend dem Gemeinderatsbeschluss vom 25. Juni 2013 kommt die Gemeinde den Wünschen und Anträgen aus der Bürgerschaft für ein vorzeitiges Abräumen von Gräbern entgegen. Bei Familiengräbern ist dies bis zu fünf Jahre vor Ablauf der Ruhezeit möglich.

Die Grabnutzungsberechtigten werden gebeten, die Grabmale einschließlich der Fundamente sowie der Grabeinfassung abzuräumen.

Soll ein Grab durch die Mitarbeiter des gemeindlichen Bauhofs abgeräumt werden, bitten wir um entsprechende Mitteilung bis Freitag, 06. September 2024 (Tel.: 93109-14 und 93109-20). Die Mitarbeiter des Bauhofs werden diese Gräber dann entsprechend entfernen.

Erscheinung
Nusplinger Mitteilungen
NUSSBAUM+
Ausgabe 29/2024
von Bürgermeisteramt Nusplingen
19.07.2024
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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