Grabbezeichnung | Das Grab muss abgeräumt werden bei Bestattung im Jahr: | Das Grab kann abgeräumt werden bei Bestattung im Jahr: | |
Einzelgrab | (Reihengrab) | 1999 | 2000 |
Urneneinzelgrab | (Urnenreihengrab) | 2009 | --- |
Urnenstele | 2009 | ||
Familiengrab Zweitbelegung | (Erdbestattung) | 1999 | 2000 – 2004 * |
Familiengrab Zweitbelegung | (Urne) | 2009 | --- |
* Entsprechend dem Gemeinderatsbeschluss vom 25. Juni 2013 kommt die Gemeinde den Wünschen und Anträgen aus der Bürgerschaft für ein vorzeitiges Abräumen von Gräbern entgegen. Bei Familiengräbern ist dies bis zu fünf Jahre vor Ablauf der Ruhezeit möglich.
Die Grabnutzungsberechtigten werden gebeten, die Grabmale einschließlich der Fundamente sowie der Grabeinfassung abzuräumen.
Soll ein Grab durch die Mitarbeiter des gemeindlichen Bauhofs abgeräumt werden, bitten wir um entsprechende Mitteilung bis Freitag, 06. September 2024 (Tel.: 93109-14 und 93109-20). Die Mitarbeiter des Bauhofs werden diese Gräber dann entsprechend entfernen.