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Gräber abräumen auf dem Friedhof Kohlbrunnen

Auf dem Friedhof Kohlbrunnen müssen bzw. können folgende Gräber abgeräumt werden, sofern die jeweilige Ruhezeit abgelaufen ist: Grabbezeichnung...

Auf dem Friedhof Kohlbrunnen müssen bzw. können folgende Gräber abgeräumt werden, sofern die jeweilige Ruhezeit abgelaufen ist:

Grabbezeichnung

Das Grab muss abgeräumt werden bei Bestattung im Jahr:

Das Grab kann abgeräumt werden bei Bestattung im Jahr:

Einzelgrab

(Reihengrab)

2000

2001

Urneneinzelgrab

(Urnenreihengrab)

2010

Urnenstele2010

Familiengrab Zweitbelegung

(Erdbestattung)

2000

2001 – 2005 *

Familiengrab Zweitbelegung

(Urne)

2010

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Hinweis zur Grababräumung auf dem Friedhof Kohlbrunnen

Entsprechend dem Gemeinderatsbeschluss vom 25. Juni 2013 kommt die Gemeinde den Wünschen und Anträgen aus der Bürgerschaft nach und ermöglicht ein vorzeitiges Abräumen von Gräbern. Bei Familiengräbern ist dies bis zu fünf Jahre vor Ablauf der Ruhezeit möglich.

Die Grabnutzungsberechtigten werden gebeten, Grabmale inklusive Fundamente sowie die Grabeinfassung selbstständig zu entfernen, sofern sie das Abräumen selbst übernehmen möchten.

Soll die Abräumung durch den gemeindlichen Bauhof erfolgen, bitten wir um Mitteilung bis spätestens Mittwoch, 17. September 2025, unter Telefon 93109-14.
Die Mitarbeiter des Bauhofs werden die betreffenden Gräber anschließend ordnungsgemäß entfernen.

Erscheinung
Nusplinger Mitteilungen
NUSSBAUM+
Ausgabe 30/2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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