Grabbezeichnung | Das Grab muss abgeräumt werden bei Bestattung im Jahr: | Das Grab kann abgeräumt werden bei Bestattung im Jahr: | |
Einzelgrab | (Reihengrab) | 2000 | 2001 |
Urneneinzelgrab | (Urnenreihengrab) | 2010 | – |
Urnenstele | 2010 | ||
Familiengrab Zweitbelegung | (Erdbestattung) | 2000 | 2001 – 2005 * |
Familiengrab Zweitbelegung | (Urne) | 2010 | --- |
Entsprechend dem Gemeinderatsbeschluss vom 25. Juni 2013 kommt die Gemeinde den Wünschen und Anträgen aus der Bürgerschaft nach und ermöglicht ein vorzeitiges Abräumen von Gräbern. Bei Familiengräbern ist dies bis zu fünf Jahre vor Ablauf der Ruhezeit möglich.
Die Grabnutzungsberechtigten werden gebeten, Grabmale inklusive Fundamente sowie die Grabeinfassung selbstständig zu entfernen, sofern sie das Abräumen selbst übernehmen möchten.
Soll die Abräumung durch den gemeindlichen Bauhof erfolgen, bitten wir um Mitteilung bis spätestens Mittwoch, 17. September 2025, unter Telefon 93109-14.
Die Mitarbeiter des Bauhofs werden die betreffenden Gräber anschließend ordnungsgemäß entfernen.