Aus den Rathäusern

Grillen in der Sommerzeit: Was ist erlaubt?

Sobald die Tage länger und wärmer werden, zieht es die Menschen raus ins Freie, und der Deutschen liebste Freizeitbeschäftigung ist das Grillen. Doch...

Sobald die Tage länger und wärmer werden, zieht es die Menschen raus ins Freie, und der Deutschen liebste Freizeitbeschäftigung ist das Grillen.

Doch so beliebt das Grillen auch ist, es ist speziell für die Nachbarn häufig genug ein Grund zum Streiten. Entweder, weil der Qualm vom Grill in das Nachbarhaus zieht oder auch, weil die Party im Freien schlicht zu laut wird. Doch wichtig ist es zu wissen, was eigentlich laut Gesetz erlaubt ist und was nicht.

Ganz generell ist hierbei das Gebot der Rücksichtnahme oberstes Prinzip.

Dies bedeutet, dass jeder Rücksicht auf die Bedürfnisse des anderen nehmen sollte. Es kann also nicht schaden, den Nachbarn vorher über den Grillabend zu informieren und den Grill dann so aufzustellen, dass der Qualm ihm nicht in das Haus weht.

Der eigene Garten ist trotzdem so etwas, wie das eigene Territorium, in dem sich jeder frei entfalten kann und seine Freizeit genießen kann, wie er mag, es sei denn, er beeinträchtigt damit die Bedürfnisse seiner Mitmenschen, in so einem Fall also der Nachbarn. Auf der anderen Seite müssen sich Nachbarn den Veranstaltungen von gelegentlichen Feiern beugen, sofern die Belästigung kein Übermaß annimmt. Mit solchen Streitfällen hat sich auch das Landgericht in München beschäftigt und ein wahrhaft salomonisches Urteil gefällt, welches da lautet: „Ein generelles Grillverbot ist genauso unzulässig wie eine generelle Grillerlaubnis. Der Nachbar muss grundsätzlich gelegentliches Grillen in der Sommerzeit dulden. Entstehen aber wesentlich Beeinträchtigungen, kommt sogar ein Grillverbot in Betracht (Az.: I 15 S 22735/03).“

Grillen nur unter Rücksichtnahme auf die Umwelt!

Anders liegt der Fall, wenn das Grillen und die Feier nicht einfach den Nachbarn einen Grund zur Beschwerde lieferten, sondern auch gegen die Umweltgesetze verstößt. Das passiert zum Beispiel, wenn starker Rauch und Ruß austreten. In solchen Fällen kommt das Bundesimmissionsschutzgesetz zum Tragen oder auch das landesrechtliche Immissionsschutzgesetz. In diesem Fall begeht der Gartenfreund eine Ordnungswidrigkeit, die mit Geldbußen bestraft wird. Deshalb ist es wichtig, im Vorfeld genau zu überlegen, wo der Grill aufgestellt wird, welche Art der Befeuerung man wählt und auch, welche Uhrzeit dafür die Richtige ist.

Die Nachtruhe beginnt offiziell um 22 Uhr und endet um sieben Uhr morgens. Wer in dieser Zeit durch Lärm stört, der wird zunächst von der Polizei verwarnt und kann bei Widerhandlungen auch mit einer Geldbuße bestraft werden. Wer trotzdem länger feiern möchte, sollte seine Party im Haus fortsetzen oder draußen die Musik leise stellen und Unterhaltungen in Zimmerlautstärke führen, dagegen kann niemand etwas sagen.

Erscheinung
Gosheimer Nachrichten – Amtsblatt der Gemeinde Gosheim
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Ausgabe 19/2025
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