ACHTUNG:
Durchfahrt verboten – Grillplätze auf dem Klippeneck
Die Zufahrt zu den Grillplätzen auf dem Klippeneck ist nicht gestattet – auch nicht zum Be- oder Entladen.
Zuwiderhandlungen werden zur Anzeige gebracht. Ordnungswidrigkeiten können gemäß § 69 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) mit einer hohen Geldbuße geahndet werden.
Besucherinnen und Besucher werden gebeten, die ausgewiesenen Parkmöglichkeiten bei der „Hütte Klippeneck“ zu nutzen. Die Grillplätze sind von dort aus bequem zu Fuß erreichbar.
Bürgerinnen und Bürger, die Verstöße beobachten, werden gebeten, sachdienliche Hinweise (insbesondere Kfz-Kennzeichen und Fotos) an info@denkingen.de zu melden.