Liebe Einwohnerschaft,
trotz Niederschlägen führen hohe Sommertemperaturen zu Waldbrandgefahr. Aus diesem Grund ist offenes Feuer gemäß Meldung des Landratsamtes vom 25.06.25 nur außerhalb des Waldes mit einem Mindestabstand von 100 Metern zum Waldrand erlaubt. Dieser Mindestabstand ist beim Grillplatz in Schwalldorf nicht gegeben. Daher wurde entschieden, dass das Grillen dort ab sofort untersagt ist. Die Nutzung von mitgebrachten Grillgeräten ist ebenfalls nicht gestattet. Es handelt sich hier um eine Vorsichtsmaßnahme. Am Grillplatz wird eine entsprechende Information angebracht. Sobald das Grillen wieder erlaubt ist, erfolgt eine Nachricht über das Mitteilungsblatt. Unter www.kreis-tuebingen.de/waldbrandgefahr finden sich weitere Informationen hierzu.
Grundsätzlich gilt: Wer den Grillplatz nutzen möchte, muss diesen über die Verwaltungsstelle reservieren (unter schwalldorf@rottenburg.de, 0151-57669242 oder 0151-14568866).
Ihre Ortsverwaltung