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Grillplatz Kegelwasen in Sprollenhaus und Grillplatz Nonnenmiß

Die Berechtigungsausweise für die Benützung des Grillplatzes Kegelwasen in Sprollenhaus und des Grillplatzes in Nonnenmiß sind bei der Finanzverwaltung...

Die Berechtigungsausweise für die Benützung des Grillplatzes Kegelwasen in Sprollenhaus und des Grillplatzes in Nonnenmiß sind bei der Finanzverwaltung im Rathaus Bad Wildbad (Zimmer 15, 2. Stock) erhältlich. Herr Keller ist telefonisch unter 07081/930-123 während der Sprechzeiten der Stadtverwaltung oder per E-Mail: uli.keller@bad-wildbad.de zu erreichen. Für die Benutzung der Grillplätze wird jeweils eine Benutzungsgebühr in Höhe von 40 Euro/Tag erhoben, die bei Zusendung/Abholung der Berechtigungsausweise zur Zahlung fällig wird.

Stadtverwaltung Bad Wildbad

Erscheinung
Wildbader Anzeigenblatt mit Calmbacher Bote und den Amtlichen Bekanntmachungen von Enzklösterle
NUSSBAUM+
Ausgabe 11/2025
von Stadt Bad Wildbad
14.03.2025
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